Zur StartseiteKontaktImpressum

Infos für Ratsuchende



So funktioniert es
Jetzt Frage stellen
Besucher Anwälte


Ratsuchende-Login



Schon mal hier gewesen?



Zum ersten Mal hier?

Jetzt registrieren

Über uns


Unser Bewertungssystem Impressum Kontakt Startseite

 nicht eingetragenes Wohnrecht vertraglich löschen


Frage gestellt am 2015-06-21 15:14:42.807
Frage gestellt von Foggy
Rechtsgebiet Vertragsrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 49
Aufrufe der Frage 5624


Hallo,
im Jahre 1999 haben meine Frau und ich das elterliche Haus meiner Frau per notarieller Vereinbarung und entsprechender Eintragungen im Grundbuch gekauft und übernommen. Ein Teil der notariellen Vereinbarung war die Gewährung eines Wohnrechtes für meinen Schwager wie folgt: „Er erhält auf unbestimmte Zeit ein Wohnungsrecht als Dienstbarkeit gemäss § 1090ff BGB“. Das Wohnungsrecht sollte nur auf Verlangen des Schwagers ins Grundbuch eingetragen werden, was bis dato nicht erfolgt ist und auch nie gewünscht wurde. Das Wohnungsrecht ist nicht übertagbar und nicht vererbbar und wurde mit einem gewissen, monatlichen Betrag bewertet. Mein Schwager hat das Wohnungsrecht einige Jahre in Anspruch genommen. Seit ca. 4 Jahren wohnt er nun mit seiner Lebensgefährtin in einer eigenen Wohnung und nicht mehr bei uns im Haus.
Wir sind uns nun mit meinem Schwager einig, dass er künftig auf das Wohnungsrecht unentgeltlich und für immer verzichten würde.

Da das Wohnrecht nicht im Grundbuch eingetragen ist nun die Frage: Reicht für den Verzicht meines Schwagers auf das Wohnrecht eine schriftliche, vertragliche Vereinbarung zwischen meiner Frau, mir und meinem Schwager oder ist ein notarieller Vertag nötig bzw. dringend zu empfehlen? Sind gewisse Punkte / Formulierungen bei einer nicht notariellen Vereinbarung zu beachten?


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2015-06-22 09:19:56.922
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Ratsuchender,

grundsätzlich ist natürlich die Kenntnis der genauen Formulierung im Vertrag zum Wohnrecht erforderlich.

Unabhängig davon rate ich zur Vermeidung späterer Differenzen zu einer notariellen Beurkundung der Vereinbarung.

Man hat die Möglichkeit ein Wohnrecht in Form eines dinglichen Wohnrechts - mit Belastung des Grundstückes - oder in Form ein rein schuldrechtliches Wohnrechts zu vereinbaren.

Da ausdrücklich die §§ 1090 ff BGB genannt sind, spricht mehr für das dingliche Wohnrecht mit schuldrechtlichen Vereinbarungen. Zwar ist eine Eintragung noch nicht erfolgt; das ändert meines Erachtens aber auch nichts an der Tatsache, dass das dingliche Wohnrecht wohl gewollt ist und deswegen auch die Aufhebung/Verzicht der notariellen Form bedarf.

Das Risiko einer schriftlichen Vereinbarung würde ich aus den oben genannten Gründen nicht eingehen. Mit einer notariellen Vereinbarung kann der Schwager auch später nicht mehr eine Grundbucheintragung einfordern.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle, Damm 2, 26135 Oldenburg

Anwalt für Vertragsrecht beim Anwalt-Suchservice



 Weitere Fragen, die Sylvia True-Bohle beantwortet hat:

Vermögens-und Einkommensaufteilung nach Trennung
2024-03-04 11:22:37.028
40 €

EV - Termin
2023-12-19 14:15:20.573
40 €

Bürgergeld U25 - Unterhaltsanspruch
2023-10-22 14:29:08.109
40 €

Ausfallhonorar
2023-10-11 22:34:32.584
65 €

Campingplatz
2023-09-17 19:49:07.875
40 €

Aufhebungsvertrag
2023-08-05 22:42:14.611
40 €

Geschenk für Enkel
2023-08-02 21:00:25.755
20 €

Umgangsrecht der Großmutter.
2023-08-02 20:47:51.633
25 €

Rechnung BG Bau
2023-06-21 16:51:13.417
30 €

Schadenersatzforderung
2023-01-08 17:51:44.473
20 €



 Fragen aus dem Rechtsgebiet Vertragsrecht

Führerscheinprüfung
2019-04-02 17:21:01.866
45 €

Rechnungsstellung nach Autokauf (B2B)
2017-02-06 11:36:34.563
40 €

Fragen im Vorfeld einer Verhandlung
2017-02-02 15:35:10.425
75 €

Pferd umstallen Schenkungsvertrag aber ohne Erwähnung von Konsequenzen bei nicht erfüllen der vertraglich vereinbarten Angaben
2017-01-24 14:32:18.127
25 €

Kredit von Privatperson
2016-11-30 10:55:17.337
30 €

Darf ich einen offenen Rechnungsbetrag mit anderen Forderungen verrechen, wenn die Firma insolvent ist?
2016-10-07 13:29:01.097
100 €

Kauf eines PKW`s beim Gebrauchthändler
2016-09-22 11:51:18.258
50 €

IHK Mitgliedschaft
2016-09-11 22:59:51.475
30 €

fehlerhafte Gasrechnung aufgrund Kündigungsversäumnis eines Energieversorgers
2016-04-21 14:54:01.533
20 €

KFZ Verkauf, Sachmängelhaftung, arglistige Täuschung
2015-10-20 18:49:36.424
75 €