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 Rechnungsfrist


Frage gestellt am 09.03.2011
Frage gestellt von meuselwitzer
Rechtsgebiet Vertragsrecht
Gebot 30 €
PLZ Gebiet 65
Aufrufe der Frage 1972


Gibt es Rechnungsfristen?
Z.Bsp.Erbrachte gewerbliche Dienstleistung (Auftragsbestätigung vorausgesetzt).
Bis zu welchen vergangenen Zeitraum der erbrachten Dienstleistung kann ich ein Rechnung schreiben, also 6, 9, 12 oder 24 Monate oder?

Danke für eine Antwort
Mit freundlichen Grüßen
H.Walther

  Rechtsanwältin Claudia Uhr hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 09.03.2011
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage auf der Grundlage der von Ihnen zur Vefügung gestellten Informationen:

Im Zusammenhang mit der Frage, bis wann eine Rechnung erstellt werden muss, ist zu fragen, wann in Ihrem Fall eine Forderung aus einer Dienstleistung verjährt.
Grundsätzlich besteht zwar zum Beispiel aus dem Umsatzsteuergesetz eine Pflicht zur Erteilung einer Rechnung.
Eine Frist ist nur dann bedeutsam, wenn man sich fragen muss, ob man eine Forderung noch durchsetzen kann. Es kommt also auf die Fälligkeit des Anspruchs und auf die Verjährung an.

Durch spezielle Vorschriften kann die Verjährung nach BGB an eine Rechnungserteilung geknüpft werden. Dies ist z.B. bei Bau- oder Arztleistungen nach VOB/B oder GOÄ der Fall. In diesen Fällen beginnt die Verjährung der Forderung erst mit Erteilung einer Rechnung, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss, zu laufen.

In allen sonstigen Fällen beginnt die Verjährung der Ansprüche unabhängig von der Rechnungserteilung zu laufen, selbst wenn die genaue Forderungshöhe erst mit der Rechnung feststeht. Entschieden ist dies für den Werklohnanspruch nach BGB, da hier die Fälligkeit ausdrücklich an die Abnahme geknüpft ist sowie für die Gebührenansprüche des Steuerberaters oder des Rechtsanwalts in speziellen Fällen.
Die Verjährungsfrist für Dienstleistungen beträgt gem. § 195 BGB drei Jahre. Diese 3 Jahre beginnen mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Ich hoffe damit Ihre Frage beantwortet zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Claudia Uhr
Kanzlei für Arbeits- und Vertragsrecht
Krelingstr. 28
90408 Nürnberg
T: 0911 240 34 42
F: 0911 240 34 57


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Der Fragesteller meuselwitzer hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung Danke, bin sehr zufrieden.



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