Zur StartseiteKontaktImpressum

Infos für Ratsuchende



So funktioniert es
Jetzt Frage stellen
Besucher Anwälte


Ratsuchende-Login



Schon mal hier gewesen?



Zum ersten Mal hier?

Jetzt registrieren

Über uns


Unser Bewertungssystem Impressum Kontakt Startseite

 Termin absage was nun?


Frage gestellt am 2011-10-28 10:28:54.388
Frage gestellt von Alpi3177
Rechtsgebiet Vertragsrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 22
Aufrufe der Frage 3731


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin ein Makler (Versicherung und Immobilien) leider kommt es in letzter Zeit häufiger an, dass die Kunden den Termin kurzfristig absagen und wir diesen Termin so kurzfristig nicht mehr neu Belegen können.

Wir vereinbaren sowohl Termine vor Ort, als auch Onlineberatungstermine.

Ich würde gerne wissen, ob wir die Kunden die kurzfristig abgesagt haben (weniger als 24 Stunden) eine Rechnung zu kommen lassen können?

Wenn nicht, wie könnte man verfahren, damit diese kurzfristigen absagen gegen Entgelt abgerechnet werden können?


  Rechtsanwältin Helene-M. Filiz hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2011-10-28 11:55:41.711
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Fragesteller,

die Ihrerseits gestellte Frage erlaube ich mir aufgrund Ihrer Angaben, wie folgt zu beantworten:

1. Das gesetzliche Leitbild des Maklerlohnes ist in § 652 BGB definiert. Das bedeutet, dass ein Makler dann seine Provision verdient hat, wenn er entweder die Gelegenheit eines Vertragsabschlusses nachweist oder vermittelt. Das bedeutet, dass der Maklerlohn nur im Erfolgsfall verdient ist.

2. Sofern Sie in Abweichung von diesem gesetzlichen Leitbild einen Stundenlohn o.ä. vereinbaren wollen, müssten Sie dies im Einzelfall mit dem entsprechenden Interessenten individuell vereinbaren. Dies gilt auch für eine Vergütung im Hinblick auf nicht rechtzeitige Absage von Terminen.

3. In der Praxis dürfte es allerdings schwierig sein, eine derartige individuelle Vereinbarung mit dem Interessenten zu treffen. Dies aus zwei Gründen. Zum einen werden in der Regel Termine am Telefon oder evtl. Online mit Miet- oder Kaufinterssenten bzw. potentiellen Versicherungsnehmern vereinbart. Dieselben werden - angesichts einer anderweitigen Praxis bei anderen Maklern - sich kaum bereit erklären, am Telefon o.ä. eine abweichende Vereinbarung, z.B. eine Stundenlohnvereinbarung, abzuschliessen. Zum anderen müsste eine derart abweichende Vereinbarung ausdrücklich schriftlich dokumentiert werden. Auch dies wird im Vorfeld eines Termines schwierig werden.

4. Eine Vorschrift in Ihren AGB (= Allgemeine Geschäftsbedingungen) wird auch nicht zielführend sein, da auch diese in den individuellen Vertrag zwischen Ihnen und dem Interessenten einbezogen werden müssen. Zudem wäre eine Abweichung vom gesetzlichen Leitbild bedingt, die mithin für den Interessenten auch überraschend wäre.

5. In praktischer Hinsicht wird es mithin zu empfehlen sein, mehrere Interessenten auf einen Termin zu legen, damit ein tatsächlicher Zeitverlust auf Ihrer Seite durch kurzfristige Absagen oder Nichterscheinen von Interessenten nicht bedingt wird.

Ich hoffe, mit vorstehenden Ausführungen behilflich gewesen sein zu können. Bitte beachten Sie, dass dieses Forum nur eine erste Einschätzung der Sach- und Rechtslage aufgrund Ihrer Angaben tätigen kann.

Für eventuelle weiterführende Fragen und/oder Informationen stehe ich gerne zur Verfügung und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

H.-M. Filiz
Rechtsanwältin

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Helene-M. Filiz, Voelckerstraße 11, 60322 Frankfurt am Main

Anwalt für Vertragsrecht beim Anwalt-Suchservice



 Weitere Fragen, die Helene-M. Filiz beantwortet hat:

Unberechtigte Honorarforderung vom Anwalt
2014-10-27 14:06:59.593
40 €

Klage Zulassung zum Hochschulstudium
2014-05-03 12:29:20.826
40 €

Schulden
2014-01-08 11:57:51.503
40 €

Anspruch ALG1 - Auszahlung Verweigerung möglich?
2014-01-05 19:51:01.188
20 €

Nachzahlung von Kindesunterhalt
2013-12-18 10:56:59.095
30 €

Kann man im Krankengeldbezug und nebenberufl. Selbständigkeit unter 15 Std auch als Arbeitgeber tätig sein ?
2013-11-12 15:50:18.472
30 €

Dringend Hilfe!
2013-09-23 20:54:16.894
30 €

Dringend Hilfe!
2013-09-23 19:18:57.673
40 €

FONDSGEBUNDE LEBENSVERSICHERUNG
2013-01-07 15:58:42.792
40 €

weitere Frage Schwerbehinderung
2012-12-29 14:28:15.916
35 €



 Fragen aus dem Rechtsgebiet Vertragsrecht

Führerscheinprüfung
2019-04-02 17:21:01.866
45 €

Rechnungsstellung nach Autokauf (B2B)
2017-02-06 11:36:34.563
40 €

Fragen im Vorfeld einer Verhandlung
2017-02-02 15:35:10.425
75 €

Pferd umstallen Schenkungsvertrag aber ohne Erwähnung von Konsequenzen bei nicht erfüllen der vertraglich vereinbarten Angaben
2017-01-24 14:32:18.127
25 €

Kredit von Privatperson
2016-11-30 10:55:17.337
30 €

Darf ich einen offenen Rechnungsbetrag mit anderen Forderungen verrechen, wenn die Firma insolvent ist?
2016-10-07 13:29:01.097
100 €

Kauf eines PKW`s beim Gebrauchthändler
2016-09-22 11:51:18.258
50 €

IHK Mitgliedschaft
2016-09-11 22:59:51.475
30 €

fehlerhafte Gasrechnung aufgrund Kündigungsversäumnis eines Energieversorgers
2016-04-21 14:54:01.533
20 €

KFZ Verkauf, Sachmängelhaftung, arglistige Täuschung
2015-10-20 18:49:36.424
75 €