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 Will meinen Vertrag im Fittnessstudio widerrufen


Frage gestellt am 22.10.2011
Frage gestellt von Alpi3177
Rechtsgebiet Vertragsrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 22
Aufrufe der Frage 494


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe einen Vertrag bei der ELIXIA Fitnessstudio unterzeichnet und innerhalb von 14 Tagen alles widerrufen.

Ich habe einen Schreiben vom Fitnessstudio
erhalten indem drinne steht:

Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass für unsere Verträge kein Widerrufsrecht besteht, da es sich nicht um ein Internet- oder Haustürgeschäft handelt


Meine Fragen:

soweit ich weiß, hat man doch bei jedem Vertrag 14 Tage Widerrufsrecht, ist das nicht richtig?

Dürfen die das überhaupt?

Was kann man dagegen machen ?


Sollte ich einfach meinen Lastschrifteinzugsermächtigung widerrufen?


Vielen Dank im Voraus.

  Rechtsanwältin Gabriele Koch hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 22.10.2011
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:

Es ist leider ein weit verbreiteter Irrglaube, dass man jeden Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen kann. Dem ist tatsächlich nicht so, ganz im Gegenteil: Grundsätzlich ist man an einen einmal abgeschlossenen Vertrag gebunden, es sei denn, es besteht ausnahmsweise ein Widerrufsrecht. Ein solches Widerrufsrecht gibt es für Fernabsatzverträge (§ 312 d BGB), also für alle die Verträge, die Sie online, per Telefon oder Telefax abgeschlossen haben, für Haustürgeschäfte (§ 312 BGB) und bei den meisten Versicherungsverträgen (§ 8 VVG).
Für den Vertrag mit einem Fitnessstudio gibt es tatsächlich kein Widerrufsrecht, so dass das Studio hier leider im Recht ist. Aus diesem Grund macht es auch wenig Sinn, die Einzugsermächtigung zu widerrufen, denn das befreit Sie nicht von der Zahlungsverpflichtung.
Evtl. können Sie sich mit dem Studio einigen und den Vertrag frühzeitig beenden oder jemanden finden, der den Vertrag übernimmt. Eine andere rechtliche Möglichkeit, da heraus zu kommen, gibt es leider nicht.

Ich hoffe. Ihnen damit eine Orientierung gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Gabriele Koch
Rechtsanwältin

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort nur eine erste Einschätzung ist, die ausschließlich auf den von Ihnen gegebenen Informationen beruht und eine umfassende juristische Beratung nicht ersetzten kann. Jede noch so kleine Änderung des Sachverhalts kann zu einer vollkommen anderen rechtlichen Beurteilung führen.


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zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Gabriele Koch, Großfriedrichsburger Straße 13, 81827 München

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Der Fragesteller Alpi3177 hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung



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