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 Verpachtung landwirtschaftlicher Grundstücke


Frage gestellt am 25.06.2011
Frage gestellt von Schom
Rechtsgebiet Verwaltungsrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 97
Aufrufe der Frage 654


Eine Gemeinde bietet zwei Grundstücke ( zwei Flurnummern ), örtlich, zur Verpachtung an. Angebote sind ohne "Nebenbedingungen" zu stellen.
Auf diese Bekanntmachung gehen zwei Angebote ein.

Diese Bekanntmachung wird einen Monat später im örtl. Mitteilungsblatt wiederholt, da in der ersten A. kein Abgabetermin für die Angebote angegeben war.
Auf die zweite Bekanntmachung gehen keine weiteren Angebote ein.

Resultat der Bekanntmachung im Mitteilungsblatt:
Der Anbieter A bietet auf die Fläche 1 das höchste Gebot. Der Anbieter B gibt auf die Fläche 2 das höchste Angebot ab.
Für die Gemeinde wäre dies das optimale Ergebnis.
Beide Anbieter haben auch für beide Flächen ein Angebot abgegeben. Bei diesem Angebot gibt Anbieter B das höchste Angebot für die Gesamtfläche ab.

Die Gemeinde kann sich aber nicht dazu entschließen, mit beiden Anbietern einen Vertrag über jeweils eine Fläche abzuschließen, sondern entscheidet, die beiden Flächen jetzt zum dritten Male zur Verpachtung anzubieten. Wieder örtlich im Mitteilungsblatt, aber diesmal mit der Voraussetzung, dass für beide Flächen ein " Gesamtangebot" abzugeben ist.

Meine Frage: Kann eine Gemeinde die gleiche Pachtsache einmal getrennt, einmal zusammen, so oft anbieten wie sie möchte. Ist dieses Vorgehen mit dem Kommunalrecht, dem Vergaberecht der Gemeinde und der Bayerischen Gemeindeordnung zu rechtfertigen, oder widerspricht das Vorgehen den Rechtsvorgaben.

  Rechtsanwalt Joachim Titz hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 19.07.2011
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Hier gilt dsas in der anderen Frage beantwortete.
Die Gemeinde ist mangels Spezialregeln Herr des Verfahrens und kann so verfahren.


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zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Joachim Titz, Hauptstraße 48, 53424 Remagen

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