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 Vodafone Telefongesellschaft hat Inkasso Firma beauftragt


Frage gestellt am 2013-01-11 13:10:49.242
Frage gestellt von christin@randels.de
Rechtsgebiet Zivilrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 80
Aufrufe der Frage 9477


Sehr geehrte Damen und Herren,
ich benötige Hilfe bei nachfolgender Rechtslage. Ich habe mich letztes Jahr für 1 Jahr in Neuseeland aufgehalten und meinen kompletten Haushalt fristgerecht aufgelöst. Unter anderem einen Vodafone Telefonvertrag, welchen ich gekündigt hatte und gleichzeitig eine neue Bankadress eingegeben für die Einzugsermächtigung der nächsten 3 Monate zum 31.12.2011. Im Februar 2012 kam eine Forderung von Vodafone (6 Monate später), dass von September - Dezemberg die Forderungen nicht bezahlt wurden sind (keine Mahnungen erhalten) und ein Betrag von über 200,00 EUR zusätzlich fällig wurde wegen Vertragsbruch. (Seit wann handelt es sich um einen Vertragsbruch, wenn man fristgerecht kündigt, da man ins Ausland verzieht?) Wir haben uns geweigert die Kosten zu zahlen, haben aber angeboten, die fälligen Monatsbeträge von September - Dezember zu zahlen. Vodafone hat sich darauf nicht eingelassen, und das Inkasso Büro BFS risk & collection GmbH beauftragt die Forderung einzuziehen. Das ganze Verfahren läuft nun schon über 1 Jahr und wir möchten das gerne zu Ende bringen. Die ursprüngliche Forderung lag bei 116,00 EUR, mittlerweile fordert BFS über 600,00 EUR wg. Gebühren. BFS weigert sich aber ebenso auf unser Angebot einzugehen, da der Fehler unserer Meinung nach eindeutig bei Vodafone lag, da diese a) ein fristgerechtes Kündigungsschreiben erhielten und auch bestätigten sowie die Forderungen durch die neue Bankverbindung einziehen hätten können (Bestätigung Erhalt Bankverbindung durch Vodafone) besteht ebenfalls. Wie stehen meine Chancen, den Fall zu gewinnen und mit welchen Anwaltskosten müsste ich rechnen (bei Gewinn des Falls zahlt der Verlierer die Kosten oder?) Rechnen Sie durch die Anwaltsgebührenordnung ab? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen, Christin Randel


  Rechtsanwältin Elke Scheibeler hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2013-01-11 14:01:06.792
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

Genau kann man die Aussichten des Prozesses natürlich erst nach Durchsicht der Unterlagen beurteilen, so dass ich Ihnen an dieser Stelle lediglich eine erste Einschätzung an die Hand geben kann.

Wenn Ihnen Vodafone jedoch zum Einen bestätigt hat, dass Ihre Kündigung zum 31.12.2011 rechtmäßig war und eingegangen ist und zum Anderen auch dass die neue Bankverbindung nebst Einzugsermächtigung bekannt war, wüsste ich nicht wie die Fa. Vodafone eine Forderung gegen Sie haben könnte, mit Ausnahme natürlich der Gebühren bis zum 31.12.2011.

Um Ihr Prozesskostenrisiko zu mindern, sollten Sie jedenfalls diesen Betrag unter Angabe des AZ überweisen.

Im Hinblick auf die EUR 200,00 wegen Vertragsbruchs ist dann auch fraglich, ob diese angefallen sind, da ja ein Vertagsbruch Ihrerseits nicht vorlag. Selbst wenn ein solcher gegeben sein sollte, müsste geprüft werden, ob es diebezüglich eine Vertragsstrafenklausel in Ihrem Telefonvertrag gibt und ob diese wirksam ist. Insbesondere müsste Ihnen der Beweis erlaubt sein, dass weniger Kosten angefallen sind.

Gleiches gilt sinngemäß für die Inkassogebühren. Diese dürfen nicht höher sein als vergleichbare Anwaltsgebühren. Bei einem Gegenstandswert von EUR 316,00 (EUR 116,00 Kosten bis 31.12.2011 und EUR 200,00 Vertragsstrafe) wären dies nur ca. EUR 85,00, daher scheint eine GGebührenforderung von ca. EUR 300,00 deutlich erhöht.

Die Kosten eines Prozesses betragen EUR 253,80, wobei ich unterstelle, dass Sie bis dahin die EUR 116,00 bezahlt haben, so dass der Gegenstandswert dann nur noch bei EUR 200,00 liegt. Hierin sind die Kosten des gegnerischen Anwalts eingeschlossen. Bei einer Klageerhebung im zweiten Halbjahr 2012 dürften diese steigen aufgrund einer Gesetzesreform. Richtig ist, dass die Gegenseite verpflichtet ist, die Kosten im Falle des Unterliegens zu tragen.

Aus standesrechtlichen Gründen muss ein solcher Prozess mindestens nach der Gebührenordnung abgerechnet werden, es sind nur Abweichungen nach oben zulässig. Im Falle einer Kostenserstattung durch den Gegner können nur die gesetzlichen Gebühren verlangt werden, also auch wenn Vodafone einen Anwalt beauftragt, der einen hohen Stundensatz erhält, müssten Sie die Kosten nur nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz erstatten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Scheibeler

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Elke Scheibeler, Heinz-Fangman-Straße 2, 42287 Wuppertal

Anwalt für Zivilrecht beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller christin@randels.de hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
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