Kann der Arbeitgeber nach langer Arbeitsunfähigkeit verlangen, mich vom Werksarzt untersuchen zu lassen?
Frage gestellt am 2016-10-04 17:41:08.111
Frage gestellt von klaus
Rechtsgebiet Arbeitsrecht (Arbeiter u. Angestellte, BAT)
Gebot 50 €
PLZ Gebiet 47
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Ausgangssituation:
Ich war wegen Burn-out etwa 12 Monate arbeitsunfähig. Nun bin ich wieder so weit hergestellt, dass ich wieder meine Rückkehr in die normale Arbeitsumgehung planen kann.
Nach Rücksprache mit meinem Arzt ist eine stufenweise Wiedereingliederung nicht erforderlich. Da ich privat krankenversichert bin, zahlt die Krankenkasse nur bei 100 % Arbeitsunfähigkeit. Auch mein Arbeitgeber hat mir mitgeteilt, während einer Wiedereingliederung kein Gehalt zu zahlen. Da ich eine Familie zu ernähren habe und mein Arzt dem nicht entgegensteht, plane ich eine vollständige Rückkehr an meinen Arbeitsplatz, also ohne jegliche stufenweise Heranführung an die volle Belastung.
Nun habe ich von meinem Arbeitgeber folgende Nachricht erhalten:
Vor Arbeitsaufnahme müssen wir wissen, ob Ihr Gesundheitszustand soweit wieder hergestellt ist, dass Sie Ihre Leistungen wieder erbringen können. Nach langer Arbeitsunfähigkeit bietet sich, je nach Erkrankung, die stufenweise Wiedereingliederung an. Bitte sprechen Sie dazu mit Ihrem behandelnden Arzt und senden uns dann den Antrag zu. Der Antrag muss positiv vom Werksarzt, der Betriebsleitung und Personal entschieden werden. Beachten Sie bitte, dass wir einen 2-4-wöchigen Vorlauf zur Bearbeitung (inklusive Termin Vorstellung beim Werksarzt) benötigen. Erst wenn der Antrag positiv entschieden wurde, können Sie die Arbeit aufnehmen. Auch wenn Sie nicht über eine Stufenweise Wiedereingliederung die Arbeit aufnehmen sollten, müssen Sie auf jeden Fall vor Arbeitsaufnahme zum Werksarzt. Dies geschieht aufgrund unserer Fürsorgepflicht für den Mitarbeiter, der lange aus dem Arbeitsprozess war.
Meine Fragen:
1. Kann der Arbeitgeber von mir verlangen, mich von einem Werksarzt untersuchen zu lassen (dies lehne ich ab)?
2. Muss ich von meinem behandelnden Arzt irgendeine Bescheinigung aushändigen lassen und meinem Arbeitgeber übergeben, aus dem meine volle Leistungsfähigkeit bescheinigt wird? Oder genügt der Umstand, dass ich keine weitere Verlängerung meiner Arbeitsunfähigkeit eingereicht habe?
3. Was sollte ich ferner beachten? Was raten Sie mir?
Hinweis: Bitte geben Sie bei Ihren Antworten stets die Rechtsgrundlage an!
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 2016-10-08 17:39:22.294
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :
Sehr geehrter Ratsuchender,
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