Bau eines EFH - Bauausführung weicht von Bauantrag und B-Plan ab
Frage gestellt am 2015-03-24 09:26:42.965
Frage gestellt von DLeh
Rechtsgebiet Baurecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 01
Aufrufe der Frage 7844
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben im November 2014 mit dem Bau unseres EFH begonnen. Der Bebauungsplan für das Baugebiet sieht, unter anderem, vor das der Dachüberstand nicht mehr als 30cm betragen darf.
Im eingereichten Bauantrag wurde das auch vom Architekten unserer Baufirma berücksichtigt und auf allen Plänen stehen 30cm Dachüberstand.
Nachdem nun vor 2 Wochen das Gerüst entfernt wurde, haben wir bemerkt das der Dachüberstand unseres Hauses deutlich größer ist als bei allen anderen Häusern. Als das Gerüst noch stand ist uns das gar nicht so aufgefallen.
Darauf hin haben wir uns nochmal die endgültigen Werkpläne angeschaut und gesehen das dort 54cm Dachüberstand steht. Leider ist uns das nicht bei der finalen Durchsicht der Pläne letztes Jahr aufgefallen. Da wir auch nie auf die Idee gekommen wären das dieser gesetzte Wert geändert werden könnte.
Mir ist leider nicht verständlich warum der Architekt das Maß für den Dachüberstand nach Abgabe und Genehmigung des Bauantrages nochmal geändert hat. Noch dazu da es explizit im B-Plan steht.
Die Baufirma hat bereits 2 weitere Häuser im Baugebiet gebaut und dort stimmen die Dachüberstände.
Nun meiner Frage:
Wer ist dafür verantwortlich bzw. haftet nun für den Fehler und die entstehenden Kosten? Wir, die Bauherren die die entgültigen Werkpläne so unterschrieben haben oder der Architekt?
Ist es ratsam bei dem Problem einen Anwalt hinzuzuziehen oder ist das eine eindeutige Angelegenheit, die wir schriftlich bei der Baufirma beanstanden?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen,
D. Lehmann
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 2015-03-24 11:17:57.24
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