Verfällt der Erbteil des Bruders nach Tod der Mutter nach dessen Ausschlagung
Frage gestellt am 03.02.2016
Frage gestellt von Fahrradfahrer
Rechtsgebiet Erbrecht
Gebot 50 €
PLZ Gebiet 21
Aufrufe der Frage 4073
Mein Bruder (Sozialhilfeempfänger) ist verstorben und sein Erbe durch wird durch
die drei noch zu zahlenden Mieten sowie
Renovierungskosten und evtl. Entsorgung des Hausrats als überschuldet anzusehen sein.
Meine (unsere) Mutter (85) hat nun in Ihrem Testament meinen Bruder und mich zu Erben bestimmt. Wenn nun meine Kinder, Enkel und ich das Erbe meines Bruders ausschlagen, ist dann
der Erbteil meines Bruders am Nachlass der
Mutter für alle verloren und geht an den
Staat? Und wäre dieser dann plötzlich Miterbe? Also die Ausschlagung gar nicht sinnvoll?
Rechtsanwalt Markus Schneckener hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 04.02.2016
|
zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Markus Schneckener, Breslauer Straße 28, 32339 Espelkamp
Anwalt für Erbrecht beim Anwalt-Suchservice
Weitere Fragen, die Markus Schneckener beantwortet hat:
![]() |
Verfällt der Erbteil des Bruders nach Tod der Mutter nach dessen Ausschlagung
|
03.02.2016 | 50 € |
![]() |
Kontopfändung
|
19.07.2014 | 20 € |
Fragen aus dem Rechtsgebiet Erbrecht
![]() |
Erbe / Testament
|
01.11.2018 | 40 € |
![]() |
Schenkung per Brief
|
12.09.2018 | 40 € |
![]() |
Anteile
|
07.06.2018 | 40 € |
![]() |
Grabpflegekosten
|
10.01.2018 | 30 € |
![]() |
Schenkung
|
07.09.2017 | 40 € |
![]() |
Aufteilung von Schmuck und Münzen
|
14.08.2017 | 60 € |
![]() |
Erbfolge
|
03.10.2016 | 35 € |
![]() |
Verfällt der Erbteil des Bruders nach Tod der Mutter nach dessen Ausschlagung
|
03.02.2016 | 50 € |
![]() |
Nachlassinsolvenz abgelehnt / Räumung Wohnung
|
22.10.2015 | 20 € |
![]() |
Ausschlagen der Erbschaft
|
07.08.2015 | 30 € |