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 Ehegattenunterhalt / Zugewinnausgleich


Frage gestellt am 2010-01-11 22:51:10.853
Frage gestellt von Ayleen44
Rechtsgebiet Familienrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 40
Aufrufe der Frage 5071


Ich lebe seit 2 J. von meiner Frau getrennt, wir sind insgesamt seit 13 J. verheiratet. Mein Einkommen inkl. Weihnachts/Urlaubsg. 2700.- Euro, meine Frau bezieht seit Jan 09 eine Altersrente in Höhe von 550.- Euro.
1)Wie hoch wird der Unterhalt bei einer Scheidung sein ?(3/7 Regelung)
2)wie lange werde ich diesen Unterhalt nach dem neuen Unterhaltsrecht zahlen müssen ?
3)ca. 1 Jahr nach der Trennung habe ich von meinem Geld ein Wohnmobil, ein Boot und ein neues Auto gekauft. Fallen diese Dinge noch mit in den Zugewinn ?
4) Ich hatte vor der Ehe eine Eigentumswohnung gekauft und stehe allein im Grundbuch,die Restschuld ist während der Ehe abgetragen worden. Fällt die Abtragung der Restschuld mit in den Zugewinn ?


  Rechtsanwältin Anke Schüler hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2010-01-12 07:07:23.998
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Herr Bonner,

vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.

Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll, die in keinem Fall die Beratung durch eine Kollegin/einen Kollegen vor Ort ersetzen kann. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben kann die rechtliche Beurteilung komplett anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen.

Ihre Frage beantworte ich aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben und dem eingesetzten Betrag wie folgt:

1)Der Unterhalt wird so um die 900,00 € liegen, wenn Sie keine weiteren unterhaltsrelevanten Abzüge haben.

2. Da Ihre Frau nicht mehr in der Lage seien wird für ihren eigenen Unterhalt zu sorgen, wird Ihre Unterhaltsverpflichtung recht lange andauern (nacheheliche Solidarität). Hierzu gibt es noch keine gesicherte Rechtsprechung. Rechnen Sie mal mit 6 bis 10 Jahre oder bis zu Ihrer Verrentung.

3.Ja, diese Dinge fallen in den Zugewinn, der Stichtag ist der Tag der Zustellung des Scheidungsantrages.

4. Ja, die Abtragung fällt in den Zugewinn.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Antworten weiter geholfen zu haben und verbleibe

Anke Schüler
Rechtsanwältin
Markt 19
53721 Siegburg
02241/969860

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Anke Schüler, Markt 19, 53721 Siegburg

Anwalt für Familienrecht beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller Ayleen44 hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung



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