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 Unterhaltszahlungen


Frage gestellt am 2009-10-06 22:08:34.612
Frage gestellt von HMW
Rechtsgebiet Familienrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 72
Aufrufe der Frage 4906


Muß für die Mutter eines unehelichen Kindes Unterhalt gezahlt werden, und wenn, für welchen Zeitraum bis nach der Geburt? Kindesunterhalt wird bezahlt. Muß der Unterhalt für die Mutter auch dann geleistet werden wenn die Mutter in dieser Zeit eine zweite Berufsausbildung beginnt und das Kind einer Tagsmutter übergibt? Bei Geburt des Kindes hat sie bereits über eine abgeschlossene Berufsaubilung verfügt und war berufstätig. Bei der Beziehung beider Elternteile handelt es sich eine typische Kurzzeitbeziehung.


  Rechtsanwältin Anke Schüler hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2009-10-06 23:47:08.235
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrte Frau Müller-Wagner,

vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.

Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll, die in keinem Fall die Beratung durch eine Kollegin/einen Kollegen vor Ort ersetzen kann. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben kann die rechtliche Beurteilung komplett anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen.

Ihre Frage beantworte ich aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben und dem einge-setzten Betrag wie folgt:

Selbstverständlich hat auch eine nichtverheiratete Mutter Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Sie muss erst arbeiten, wenn das Kind drei Jahre ist und es keine besonderen Komplikationen gibt. Das Gesetz stellt verheiratet und nichtverheiratete Mutter zum Schutz der Kinder gleich.

Die Ausbildungsvergütung ist zum Teil anzurechnen, wobei die Betreungskosten anzurechnen ist.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Antworten weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

A. Schüler
Rechtsanwältin

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Anke Schüler, Markt 19, 53721 Siegburg

Anwalt für Familienrecht beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller HMW hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung



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