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 Vereinbarung anstatt Rentenausgleich


Frage gestellt am 2018-04-19 11:03:16.434
Frage gestellt von loren
Rechtsgebiet Familienrecht
Gebot 35 €
PLZ Gebiet 79
Aufrufe der Frage 2632


ich habe eine Scheidung (2011) mit der Vereinbarung, dass unsere Tochter einen Betrag von 45.000 Euro bekommt (anstatt Rentenausgleich) an meinem Ex-Gatten zu zahlen, den Betrag bekam sie zum 18. Geburtstag (2012) auf ihr eigenes Konto für Ausbildungszwecke. Damit waren lt. meiner Anwältin Unterhaltszahlungen abgegolten. Nun werden von mir Unterhaltszahlungen für die vergangenen Jahre gefordert, ist das rechtens? Inwieweit ist der Vater in der Pflicht der von einer geringen Rente lebt oder das Geld für sich benötigt. Muss ein Nachweis erbracht werden dass das Geld für die Ausbildung verwendet wird?
Tochter studiert seit 3 Jahren.


  Rechtsanwalt Andreas Schwartmann hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2018-04-19 11:17:36.483

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Auf Kindesunterhaltsansprüche kann nicht verzichtet werden. Nach Ihrer Schilderung haben Sie die genannte Vereinbarung zudem mit Ihrem Ex-Mann im Rahmen der Scheidung geschlossen. Eine solche Vereinbarung kann sich aber nur auf Unterhaltsansprüche zwischen den Eheleuten beziehen, nicht auf die Ansprüche, die Ihrer Tochter zustehen. Ihre Tochter kann also in der Tat nun noch Unterhalt geltend machen. Ob die Ansprüche auch rückwirkend begründet sind, wird davon abhängen, wann sie erstmals geltend gemacht wurden. Das müsste konkret geprüft werden und kann an dieser Stelle nicht verbindlich festgestellt werden.

Richtig ist, dass mit Eintritt der Volljährigkeit beide Elternteile Unterhalt nach ihren Einkommensverhältnissen schulden. Wenn der Vater nur von einer geringen Rente lebt, wird er nicht leistungsfähig sein. Dann müssten Sie in der Tat den Unterhalt alleine aufbringen.

Hinsichtlich der Höhe der Forderung sollten Sie aber eine Überprüfung durch einen Anwalt vor Ort vornehmen lassen.

Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Andreas Schwartmann, Robert-Perthel-Straße 45, 50739 Köln

Anwalt für Familienrecht beim Anwalt-Suchservice



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