Nachname nach der Einbürgerung ändern
Frage gestellt am 2018-05-10 07:47:00.476
Frage gestellt von ddk
Rechtsgebiet Namensrecht
Gebot 50 €
PLZ Gebiet 60
Aufrufe der Frage 1708
Ich wurde vor zehn Jahren eingebürgert und ich möchte jetzt meinen koreanischen Nachnamen Kim umbenennen. Zum einen wird der Name Kim häufig mit dem Namen des koreanischen Diktators negativ assoziiert und zum anderen ist der Nachname so üblich, dass es öfters zu Verwechslungen kommt. Ich fühle mich aufgrund des Namens nicht vollständig integriert.
Würden Sie davon ausgehen, dass es mit etwas Mühe und Rechtskosten möglich ist den Namen unter den oben genannten Gründen zu ändern? Wenn ja, wie weit kann ich gemäß Art. 47 EGBGB bzw. gemäß § 94 BVFG meinen Familiennamen ändern? Kann ich zum Beispiel etwas an meinen Namen anhängen, z.B. Hennekim, um den Namen nicht mehr koreanisch klingen zu lassen ohne den Namen komplett zu verlieren? Oder muss ich einen Nachnamen von einer Liste von üblichen deutschen Nachnamen auswählen, z.B. Bauer, Vogel, etc.?
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 2018-05-14 11:42:48.299
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