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 Was steht mir nach Trennung zu


Frage gestellt am 2019-05-01 13:37:30.776
Frage gestellt von Holly
Rechtsgebiet Scheidungsrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 41
Aufrufe der Frage 2270


Sehr geehrte Damen und Herren,

2011 haben mein Partner und ich eine Eigentumswohnung als Privatkauf (kein Makler) erworben und sind anteilig im Grundbuch eingetragen. Mein Anteil 1/3, er 2/3. Die Ratenzahlungen bei der Bank haben wir entsprechend bedient. Ich 650€ und mein Partner 1300€. Höhe des Kaufpreises 180.000 € 1. Rate 30.10.2011. Mein Partner hat als selbst. Meister, Handwerksbetrieb mit 2 Mitarbeitern und 1 nem Azubi, Grunderwerb und Notar von seinem Firmenkonto bezahlt. Wir hatten kein Eigenkapital und haben vollfinanziert.

2013 haben wir geheiratet und es gibt keinen Ehevertrag. Der Grundbucheintrag ist geblieben doch die anteiligen Ratenzahlungen wurden vor 2 Jahren angepasst. Ich zahle 400 € und mein Mann 600 € seit dem 30.05.17.
In den 8 Jahren haben wir einiges in die Wohnung investiert und eine beträchtliche Wertsteigerung erzielt.

Wir trennen uns und ich bin ratlos darüber, was mir zusteht, da wir für unsere Eigentumswohnung einen Verkaufspreis lt. Maklerwertermittlung von 380.000-390.000 erzielen können, auch wenn es "nur " 360.000 € werden sollten. Die Restschuld beträgt aktuell 104.074,12 €. Der Vertrag läuft bis 31.07.2021, also noch ca 2 Jahre, so dass natürlich auch Vorfälligkeitszinsen anfallen....ca 10.000.

Wenn alles gut läuft würden 250.000-265.000 übrig bleiben.

Wäre mein Anteil 1/3? Ich habe einiges über Zugewinn gelesen doch kein Beispiel für meine Situation gefunden.

Mit freundlichem Gruß

Holly










  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2021-04-15 16:04:26.578
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrte Ratsuchende,

Sie müssen unterscheiden zwischen dem Zugewinnausgleich und einer davon losgelösten Regelung über die Eigentumswohnung.

Ihre Frage, ob Ihnen von einem Verkaufserlös 1/3 zustehen würde, ist insoweit zutreffend. Wird diese Regelung getroffen und Ihr Mann zahlt Sie aus, wird Ihr Miteigentumsanteil auf den Mann übertragen.

Anders aber beim Zugewinnausgleich. Dort werden die Vermögenswerte gegenübergestellt, die die Eheleute am Anfang der Ehe hatten, also anteilig die Wohnung und die Vermögenswerte zum Ende der Ehezeit. Dazu zählt dann auch die Wohnung, aber auch alle anderen Werte.

Es findet dann nur ein finanzieller Ausgleich statt, aber die Miteigentumsverhältnisse ändern sich nicht. Dazu bedarf immer einer gesonderten Einigung.

Sie können erkennen, dass hier erheblicher Klärungsbedarf besteht. Auch ist Ihre Mitverpflichtung für das Darlehen zu beachten.

Es muss demnach eine umfassende Klärung stattfinden, wie am besten vorzugehen ist. Gerne können Sie sich dazu mit mir im Verbindung setzen.

Mit freundllichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle
-----------------------
Rechtsanwälte
Thomas Bohle & Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
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Der Fragesteller Holly hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung



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