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 Körpferverletzung


Frage gestellt am 2019-08-12 18:35:27.255
Frage gestellt von ruul87
Rechtsgebiet Strafrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 92
Aufrufe der Frage 2670


Hallo

Ich habe heute eine Anzeige wegen Körperverletzung erhalten.
Meine Mutter lebt mit ihrem Ex Freund in einem haus.
Nach der Trennung ist meine Mutter in die obere Wohnung gezogen.
Er Terrorist sie seitdem beleidigt sie , bedroht sie klopft nachts am die Türe und hat sie einmal geschubst das sie blaue Flecken hatte.
Bisher hat die aus Angst das es schlimmer wird keine Anzeige gemacht.
Heute ist er meine Mutter wieder angeganagen und ich habe mich dazwischen gestellt und ihn leicht geschubst. Er hat dann die Polizei gerufen und mich angezeigt . Die Polizei stellte fest daß er 2 Promille hatte.
Als die Polizei Vorort war hat meine Mutter auch gleich Anzeige gemacht gegen ihn.
Ich habe als die Polizei vor Ort war erst Mal meine Aussage verweigert weil ich zu durcheinander war.
Ich habe diese am nächsten Tag (diesen Samstag) schriftlich in der Wache abgegeben zu Händen des Polizisten mit der bitte um Rückmeldung das ich weiß das er es erhalten hat. Leider hat sich noch niemand gemeldet. Ab wann soll ich dort den mal nachfragen bzw. erwische ich dort den Polizisten überhaupt? Wie gehe ich da jetzt am besten vor um zu wissen das meine Aussage angekommen ist.

Anbei meine schriftliche aussage, mich würde ein kurzes feedback freuen. Ich weiß Sie können von außen nichts sagen aber so eine grobe einschätzung. Ich hatte noch nie etwas mit gewalt zu tun.


Sehr geehrte Damen und Herren,
am 09.08.19 habe ich mich als die Polizei vor Ort war zu dem Sachverhalt noch nicht geäußert da ich zu aufgewühlt war. Dies möchte ich jetzt gerne tun da ich das ganze etwas Sacken lassen konnte.
Am Freitag den 09.08.19 war ich bei meiner Mutter in deren Geschäftsräumen zu Besuch. Dort war die Eingangstüre geöffnet und meine Mutter hat gearbeitet. Plötzlich kam Herr X angestürmt und beleidigte meine Mutter als Arschloch usw. Desweiteren hat er Ihr gedroht Sie solle Ja die Wahrheit über eine Aussage eines bekannten machen.
Herr X und meine Mutter sind bereits seit längerem getrennt lebend aber leider noch im gleichen Haus. Meine Mutter ist nach der Trennung in die obere Wohnung gezogen um Ihre Ruhe zu haben.
Leider hat Herr X seither meine Mutter Beschimpft, im oberen Stockwerk nachts an Ihre Türe geklopft und Beschimpft und wollte Sie aus dem gemieteten Haus schmeißen. Es kam auch schon vor das er meine Mutter geschubst hat so dass diese gestürzt ist und blaue Flecken hatte. Aus Angst dass es schlimmer wird hat meine Mutter bisher noch keine Anzeige erstattet, hat dies aber gleich getan als die Polizei vor Ort war.
Am besagten Tag hat Herr X wie oben bereits Beschrieben unter meinem Beisein meine Mutter erneut angegangen. Ich habe Ihn (Herr X) darauf hingewiesen (auch die Monate vorher) schon mehrfach das er meine Mutter bitte endlich in Ruhe lassen soll.
Ich habe mich diesmal schützend vor meine Mutter gestellt und Herrn X leicht geschubst. Dieser ist darauf gestürzt. Allerdings stellte sich bei der Polizeikontrolle heraus das Herr X ca.2 Promille hatte und zudem trug er noch Sandalen über die er gefallen ist. Mein Schubser alleine hätte nicht gereicht um zu stürzen. Es war eine Affekthandlung von mir die ich im gleichen Moment bereits bereut habe und mir tut es leid. Normalerweise höre ich immer weg, da der Druck auf meine Mutter aber so groß war wollte ich diese schützen, ich weiß dass dies falsch war.
Mir ist so etwas noch nie passiert und ich habe noch nie einen Menschen Körperlich angegangen. Ich wollte Ihm auf keinen Fall einen Schaden zufügen, sondern wollte nur dass er endlich aufhört und dazwischen gehen dass er meine Mutter nicht weiter angeht.
Ich bedauere zu tiefst Herrn X geschubst zu haben und hoffe die Anzeige bei der Polizei und die Polizei können meiner Mutter jetzt weiterhelfen.
Ich werde mich künftig von Herrn X verhalten und die Kommentare Ignorieren. Meine Mutter weiß jetzt dass Sie sich an die Polizei wenden kann und dort Hilfe bekommt.

Ich hoffe unter den Geschehnissen und den Umständen können Sie von einer Strafe absehen.


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2019-12-23 09:36:23.551
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Ratsuchender,


Sie sollten gar nichts machen und Ruhe bewahren.

Es kann bis zu sechs Monaten dauern, bis Sie Etwas erfahren, vermutlich eine Einstellungsverfügung.

Besser wäre es gewesen, Sie hätten erst gefragt und gar nichts geschrieben. Denn so wird der Schubser ja nun eingeräumt, was schon ungünstig sein kann. Ein Schweigen wäre also deutlich besser gewesen.

Sie sollten abwarten, nicht nachforschen.

Sollte die Einstellungsverfügung kommen, ist die Sache aus der Welt.

Sollte ggfs. ein Strafbefehl kommen, müssen Sie sich dann dagegen fristgerecht Einspruch einlegen und verteidigen, da dieser sonst rechtskräftig werden würde.

Es musste der Angriff auf Ihre Mutter deutlicher herausgestellt werden, so dass das Abwehren also allein der Verhinderung weiterer Tätigkeiten gegen Ihre Mutter verdeutlich wird.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

Rechtsanwälte
Thomas Bohle & Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 26 7 26
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