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 Garagennutzungsrecht


Frage gestellt am 2020-03-02 13:49:40.492
Frage gestellt von Nobby
Rechtsgebiet Baurecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 36
Aufrufe der Frage 3452


Guten Tag,
ich habe im Jahr 2011 ein Grundstück erworben mit einer Grunddienstbarkeit (Garagennutzungsrecht zu gunsten des Eigentümer des Fl Nr.1915/37.
Dieses Grundstück ist das gegenüberliegende Grundstück.
Nun gab es einen Eigentümer wechsel.
Kann mann das Nutzungsrecht ohne weiters löschen lassen ?
Oder gibt es auch Pflichten des Garagennutzers?
Wer ist für die Unterhaltung/Modernisierung zuständig?


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2020-03-02 14:14:50.731
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Ratsuchender,


das Recht kann nicht so einfach aus dem Grundbuch gelöscht werden.

Dazu bedarf es der schriftlichen Löschungsbewilligung des Berechtigten (Garagennutzers), oder eines Urteils, welche diese Bewilligung dann gerichtlich ersetzt.

Der Eigentümerwechsel ändert daran nichts, da so ein recht immer dem JEWEILIGEN Eigentümer zusteht, sofern nicht ausnahmsweise und ausdrücklich eine personelle Einschränkung vorgenommen worden ist.

Sofern damals die Kostentragungspflicht geregelt worden ist, ist das verbindlich.

Insoweit muss also die Regelung auf ihren genauen Wortlaut untersucht werden.

Gibt es keine besondere Regelung, greift § 1021 BGB ein:


„Gehört zur Ausübung einer Grunddienstbarkeit eine Anlage auf dem belasteten Grundstück, so kann bestimmt werden, dass der Eigentümer dieses Grundstücks die Anlage zu unterhalten hat, soweit das Interesse des Berechtigten es erfordert. Steht dem Eigentümer das Recht zur Mitbenutzung der Anlage zu, so kann bestimmt werden, dass der Berechtigte die Anlage zu unterhalten hat, soweit es für das Benutzungsrecht des Eigentümers erforderlich ist.“




Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de
https://rabohledotcom.wordpress.com

OLDENBURGISCHE LANDESBANK AG
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Anwalt für Baurecht beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller Nobby hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung Schnelle und Gute Antwort.Ich bin sehr Begeistert.



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