Zur StartseiteKontaktImpressum

Infos für Ratsuchende



So funktioniert es
Jetzt Frage stellen
Besucher Anwälte


Ratsuchende-Login



Schon mal hier gewesen?



Zum ersten Mal hier?

Jetzt registrieren

Über uns


Unser Bewertungssystem Impressum Kontakt Startseite

 Ruhestörung auf dem Campingplatz


Frage gestellt am 01.05.2025
Frage gestellt von Hesychia
Rechtsgebiet Nachbarrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 49
Aufrufe der Frage 464


Guten Tag,

gibt es rechtliche Mittel, um gegen uneinsichtige Nachbarn auf einem Campingplatz vorzugehen, die unentwegt laute Musik hören.

Es ist zwar eine Platzordnung vorhanden, in der vor allen Dingen auf Lärmvermeidung hingewiesen wird. Besonders zu den Ruhezeiten. Auch außerhalb sieht die Platzordnung vor, unnötigen Lärm durch laute Musik etc. zu vermeiden. Dies wird jedoch regelmäßig ignoriert.

Weder Aussprachen mit den Nachbarn noch mit dem Platzwart sowie dem Platzbetreiber haben an der Situation etwas geändert. Vielmehr entsteht der Eindruck, dass seitens der Platzleitung kein Interesse besteht, die Platzordnung durchzusetzen oder Fehlverhalten zu sanktionieren.

Danke im Voraus für Ihre Rückmeldung.


  Rechtsanwalt Joachim Titz hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 21.05.2025
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrte Fragestellerin, es gibt für die von Ihnen genannte Problematik zwei Möglichkeiten die eine ist dahingehend, dass Sie umgehend das Ordnungsamt informieren. Lärmentwicklungen, insbesondere außerhalb der landesüblichen Ruhezeiten können als Ordnungswidrigkeit bearbeitet werden. Zuständig ist hierfür das Ordnungsamt der zuständigen Stadt. Die Ruhestörung ergibt sich insbesondere aus den Regelungen des Landesimmissionsschutzgesetzes. Zivilrechtlich ist die Angelegenheit ähnlich. Da müssen Sie jedoch die Ruhestörer (namentlich korrekt benennen) anschreiben und unter Fristsetzung auffordern, die konkret benannte Ruhestörung zu beenden. Nach Ablauf dieser Frist hätten sie die Möglichkeit einer Nachbarschaft Klage anzustrengen. Dies setzt nun allerdings voraus, dass sie sich mit dem zuständigen Schiedsmann (Adresse ergibt sich vom Amtsgericht bzw. der jeweiligen Stadtverwaltung in Verbindung setzen damit dieser einen entsprechenden Gütetermin anberaumt. Wenn dieser Gütetermin zu Ihrer Zufriedenheit endet, dürfte die Angelegenheit erledigt sein. Sollte dies jedoch nicht der Fall sein so können Sie Klage erheben, wobei die Beteiligung des Schiedsmann seine notwendige Voraussetzung ist. Die Kosten des Schiedsmann es sind in der Regel bei 20 €. Dies ist allerdings örtlich unterschiedlich. Ich bitte zu entschuldigen, dass ich auf diesem Weg quasi die Frage doppelt beantworte. Durch einen technischen Fehler ist dies auf dem System nicht durchgeführt worden. Ich bedanke mich für die Frage meine Kostenrechnung erfolgt gesondert.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Titz

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Joachim Titz, In den Gärten 10, 53424 Remagen

Anwalt für Nachbarrecht beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller Hesychia hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung



 Weitere Fragen, die Joachim Titz beantwortet hat:

Ruhestörung auf dem Campingplatz
01.05.2025
40 €

Einbehaltung der Katzen
22.07.2017
40 €

Sozialstunden
03.10.2016
20 €

Sozialstunden
02.10.2016
20 €

Höherer Dienst
28.09.2016
20 €

Unnormaler HT-Stromverbrauch - was tun?
10.08.2016
30 €

Utopischen Wert gemessen
07.01.2016
32 €

Befristung Arbeitsvertrag Uni-Klinikum
18.12.2015
40 €

Frage zu Teil- oder Mitschuld
21.07.2015
50 €

Feuermelder
12.02.2015
25 €



 Fragen aus dem Rechtsgebiet Nachbarrecht

Ruhestörung auf dem Campingplatz
01.05.2025
40 €

Gemeinsame Grundstücksgrenze
11.11.2016
20 €

Streit um einen Baum
20.07.2015
50 €

Lärmbelästigung
20.06.2015
35 €

LÄRM und Ausnahmeregelungen
05.05.2011
35 €

Gehrecht
28.04.2011
20 €