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 Nebenkostenabrechnung - Änderung der Berechnung


Frage gestellt am 2016-02-02 21:10:21.435
Frage gestellt von Bettina
Rechtsgebiet Mietrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 12
Aufrufe der Frage 2620


Hallo,
ich vermiete eine Einliegerwohnung in meinem Haus.
Im Mietvertrag steht keine explizite Angabe, wie der Wasserverbrauch abgerechnet wird. Bisher rechne ich anteilig nach qm ab.
In der Einliegerwohnung wohnen 3 Personen, ich bin allein. Deshalb möchte ich zusätzliche Wasserzäher einbauen und den Wasserverbrauch (warm + kalt) exakt abrechnen.
Muss ich das über eine Änderung des Mietvertrages machen, der die Mieter zustimmen müssen ?(da es wahrscheinlich zu ihren Ungunsten ist, werden sie das ja wahrscheinlich nicht tun ).
Oder reicht eine Mitteilung über die Änderung des Verfahrens, insbesondere da die neue Abrechnungsform ja die exaktere ist ?

Mit freundlichen Grüßen


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2016-02-03 09:16:29.805
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrte Ratsuchende,


die Änderung des Umlageschlüssels müssen Sie Ihren Mietern vor Beginn des Abrechnungszeitraums in Textform mitteilen.

Ist im Mietvertrag als Abrechungsperiode das Kalenderjahr vereinbart worden, müssen Sie Ihren Mieter also bis zum 31.12. über die bevorstehende Umstellung informieren, können also nicht einfach in der Abrechnungsperiode wechseln.

Sofern Sie es mit der Änderung der Geschäftsgrundlage (mehr Personen) begründen, reicht dieses auch aus.

Die Mieter werden sicherlich nicht damit einverstanden sein, was aber dann nichts an der Möglichkeit der Abänderung ändert. Bei dem berechtigten Interesse (Änderung der Personenzahl) und unter Einhaltung der Ankündigungsfrist kann dann entsprechend der Änderung abgerechnet werden. Dieses ergibt sich aus § 556a BGB und kann von den Mietern nicht verhindert werden.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
WWW: http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
Blog: https://rabohledotcom.wordpress.com/

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