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 Auszahlung der Rentenbeiträge


Frage gestellt am 2011-05-17 19:19:09.996
Frage gestellt von Alpi3177
Rechtsgebiet Rentenversicherungsrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 22
Aufrufe der Frage 4055


Sehr geehrte Damen und Herren,

Meine Mutter möchte Ihre eingezahlten Beiträge von der gesetzlichen Rentenversicherung ausgezahlt bekommen.

Dieses haben wir angefragt und es würde gehen, aber nur wenn meine Mutter aus Deutschland auswandert.

Meine Mutter hat den Türkischen Pass. Sie soll ihren sitzt in Deutschland aufgeben und einen Nachweis über einen Sitz in der Türkei vorlegen, erst dann würde Sie die gezahlten Beiträge aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.

Ich weiß nicht, ob das keine negativen Aspekte haben kann. Wenn meine Mutter nach der Auswanderung nach Deutschland zu uns zu Besuch kommen möchte, wie soll das gehen?

Etwa als Tourist? Wenn ja wie lange darf ein Tourist im Jahr sich in Deutschland aufhalten?

Ich habe im bekannten Kreis gehört, dass wenn eine Person sehr lange schon in Deutschland lebt und einen unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung besitzt, ohne einen Deutschtest die deutsche Stattangehörigkeit beantragen kann. Meine Mutter lebt in der BRD schon seit ca. 30 Jahren. Stimmt diese Aussage ?

Was wäre ratsam, damit meine Mutter ohne Probleme nach Deutschland einreisen darf? Vielleicht eine andere EU-Stattsangehörigkeit?

Ich bedanke mich schon im Voraus für die Beantwortung der Frage.


  Rechtsanwältin Helene-M. Filiz hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2011-05-18 13:57:17.164
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrte Fragestellerin,

ein Touristenvisum käme in Betracht und setzt eine Einladung Ihrerseits (Familienbesuch) voraus. Maximale Dauer 3 Monate.

Der Einladende muss gem. § 82 AuslG gegenüber dem Ausländeramt der Stadtverwaltung eine sog. Verpflichtungserklärung abgeben.Dazu muss bei der Ausländerbehörde vorgesprochen werden. Es sind erforderlich: Personalausweis, vollständige Adresse, Geburtdatum und Reisepass-Nr. des Eingeladenen), Kopie des Mietvertrages bzw. Nachweis Wohnungseigentum, Nachweis der Einkünfte, Nachweis bzgl. Verbindlichkeiten (Schulden, Nachweis der Krankenversicherung (diese wird in Deutschland immer verlangt und stellt einen sehr wichtigen Grund für das Konsulat für eine eventuelle Ablehnung dar). Für den Eingeladenen werden Informationen zum Reisepass, Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Eingeladenen, Krankenversicherungsschutz, notariell bestätigte eigenhändige Unterschrift, 2 aktuelle Passfotos, Angaben zum Rückkehrwillen)durch das Konsulat vor Ort, also in der Türkei, benötigt werden.

Es handelt sich mithin um ein umständliches Verfahren, welches durch spezifische Unwägbarkeiten geprägt ist, da die rechtliche Position bzgl. eines Anspruches auf ein Touristenvisums nur geringfügig geschützt ist.

Eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung setzt eine Aufenthaltserlaubnis über 5 Jahre voraus, die Sicherung des Leensunterhaltes und midnestens 60 Monate Pflichtbeiträe oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Da aber gerade diese Beiträge zurückerstattet werden, kommt diese Alternative nicht in Betracht.

Grundsätzlich wäre die Staatsangehörigkeit in einem anderen EU-Land wegen der Reisefreiheit sicherlich eine Alternative. Hier wären aber die rechtlichen Voraussetzungen der jeweils in Betracht kommenden EU-Staaten zu beachten. Es handelt sich bei derartigen Staatsangehörigkeitsfragen um diffizile zeit- und kostenaufwendige Verfahren. Dies gilt es offenkundig im Vorfeld zu beachten.

Am kostengünstigsten und praktikabelsten scheint mir im Hinblick auf die Schilderung der Lage Ihrer Mutter, auch wenn es z.T. umständlich ist, der Weg über ein Touristenvisum.

Ich hoffe, Ihre Fragen einer vollumfänglichen Beantwortung zugeführt haben zu können und bitte um Verständnis dafür, dass im Rahmen dieses Forums nur eine rechtliche Orientierung gegeben werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

H.-M. Filiz

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Helene-M. Filiz, Voelckerstraße 11, 60322 Frankfurt am Main

Anwalt für Rentenversicherungsrecht beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller Alpi3177 hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
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