Zur StartseiteKontaktImpressum

Infos für Ratsuchende



So funktioniert es
Jetzt Frage stellen
Besucher Anwälte


Ratsuchende-Login



Schon mal hier gewesen?



Zum ersten Mal hier?

Jetzt registrieren

Über uns


Unser Bewertungssystem Impressum Kontakt Startseite

 möchte Rente früher bekommen


Frage gestellt am 2012-01-19 19:25:54.541
Frage gestellt von Alpi3177
Rechtsgebiet Rentenversicherungsrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 22
Aufrufe der Frage 4371


Sehr geehrte Damen und Herren,

es geht um meine Mutter. Sie hat eine Rentenauskunft von der Deutschen Rentenversicherung erhalten. Sie erhält am 27.11.2019 Ihre Regelaltersgrenze.

Sie möchte aber früher in die Rente, je früher desto besser.

Beim Rentenauskunft steht unter dem Punkt G (Altersrente für schwerbehinderte Menschen) dass meine Mutter eine Rente bekommen kann wenn Sie die Wartezeiten erfüllt hat und Sie schwerbehindert wäre. Bei meiner Mutter fehlen 37 Monate damit die Wartezeiten erfüllt sind und außerdem ist meine Mutter nicht schwerbehindert. Sie ist zwar Diabetikerin und nimmt dagegen Insulin und Tabletten und nimmt auch diverse andere Tabletten wie z.B. Schlaftabletten, Blutdrucktabletten, Cholesterintabletten aber sie hat keinen Schwerbehinderten-Pass.

Außerdem steht unter dem Punkt H (Altersrente für langjährig Versicherte) kann meine Mutter die Rente erhalten sobald Sie 35 Jahre mit Beitragszeiten erfüllt hat aber leider fehlen meiner Mutter dort auch 37 Monate.

Daher meine Fragen:

Gibt es nicht die Möglichkeit die Rente vorher zu bekommen?

Kann man die fehlenden Zeiten mit Geld ausfüllen lassen?

Es muss doch eine Lösung geben

Wir brauchen eine Lösung damit meine Mutter das Geld früher bekommen kann. Meine Mutter ist 1954 geboren.

Wenn ein Anwalt von Ihnen sagen würde ich nehme die Sache in die Hand und schaffe auf jedenfall das Ihre Mutter in die Rente geht, dann können wir gerne über Ihren Honorar dafür besprechen.


Vielen Dank im Voraus


  Rechtsanwältin Helene-M. Filiz hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2012-01-21 11:12:31.853
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

1. Ihre Mutter ist zur Mitwirkung hinsichtlich der Sachverhaltsangaben bei der Deutschen Rentenversicherung verpflichtet.

Sofern unrichtige Feststellungen in der bisherigen Rentenauskunft getroffen worden sind, wird zu versuchen sein, dieselben korrigieren zu lassen.

2. Eine konkrete Klärung des Versicherungsverlaufes wird im Ergebnis erst durch die Zusammenarbeit mit dem entsprechenden Versicherungsträger möglich sein.

Kostenlose Beratung und konkrete Informationen gibt es beispielsweise bei der Deutschen Rentenversicherung Nord, Friedrich-Ebert-Damm 245, 22159 Hamburg, Telefon 049 - 40 53 000, E-mail: Beratungsstelle-in-hamburg@drv-nord.de.

3. Sofern die Kontenklärung keinen Erfolg zeigt, muss anhand der konkreten Daten evtl. rechtlich abgeklärt werden, ob entsprechende Rechtsmittel erfolgversprechend sind. Achten Sie in diesem Zusammenhang insbesondere auf Fristen, die in den Feststellungsbescheiden mitgeteilt werden, da die Versäumung derselben grundsätzlich kaum noch rechtlich angegriffen werden können.

4. Vielleicht wäre es auch möglich, durch das Versorgungsamt nunmehr - aufgrund der offensichtlich bestehnden Erkrankungen Ihrer Mutter - den Grad der konkreten Behinderung feststellen zu lassen.

5. Das grundsätzliche Problem des Falles besteht vorliegend in dem Umstand, dass Ihre Mutter die Wartezeiten offenkundig bislang noch nicht erfüllt hat. Dies ist aber Voraussetzung, um überhaupt Leistungen aus der Rentenversicherung beanspruchen zu können. Auf die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren (60 Monate) werden Beitrags- und Ersatzzeiten, Wartezeitmonate aus dem Versorgungsausgleich, Rentensplitting und geringfügige versicherungsfreie Beschäftigungszeiten anerkannt. Insbesondere wäre aber auch zu klären, ob Erziehungszeiten korrekt berücksichtigt worden sind. Pro Kind sind dies immerhin 12 Kalendermonate, bei Geburt des Kindes bis zum 01.01.1992 und danach sogar 36 Kalendermonate.


6. Sofern ein Rentenanspruch besteht (vgl. Ausführungen zu der Erfüllung der Wartezeiten) wird zwar Ihre Mutter früher in Rente gehen können, dies wird aber mit erheblichen Abschlägen verbunden sein. Die konkrete Berechnung wird gleichfalls die entsprechende Rentenversicherung vornehmen.

7. Evtl. Rentenanwartschaften im Ausland zu berücksichtigen. Beispielweise ist nach türkischem Recht eine Einzahlung auf das entsprechende Versicherungskonto in der Türkei möglich um einen (weiteren) Rentenanspruch zu begründen.

8. Es können freiwillige Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen bezahlt werden. Der Antrag auf Nachentrichtung von Beiträgen, z.B. wegen schulischer Ausbildungszeiten, ist allerdings bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres zu stellen.

Aufgrund der getätigten Angaben Ihrerseits, ist vorliegend unbedingt das Kontaktieren des entsprechenden Rentenversicherungsträgers zu empfehlen. Es ist auf die Kontenklärung hinzuweisen und hierbei mitzuwirken.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dieses Forum nur eine erste Einschätzung und Orientierungshilfe leisten kann.

Gerne stehe ich für eventuelle weitere Fragen und/oder Informationen zur Verfügung und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

H. Filiz

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Helene-M. Filiz, Voelckerstraße 11, 60322 Frankfurt am Main

Anwalt für Rentenversicherungsrecht beim Anwalt-Suchservice



 Weitere Fragen, die Helene-M. Filiz beantwortet hat:

Unberechtigte Honorarforderung vom Anwalt
2014-10-27 14:06:59.593
40 €

Klage Zulassung zum Hochschulstudium
2014-05-03 12:29:20.826
40 €

Schulden
2014-01-08 11:57:51.503
40 €

Anspruch ALG1 - Auszahlung Verweigerung möglich?
2014-01-05 19:51:01.188
20 €

Nachzahlung von Kindesunterhalt
2013-12-18 10:56:59.095
30 €

Kann man im Krankengeldbezug und nebenberufl. Selbständigkeit unter 15 Std auch als Arbeitgeber tätig sein ?
2013-11-12 15:50:18.472
30 €

Dringend Hilfe!
2013-09-23 20:54:16.894
30 €

Dringend Hilfe!
2013-09-23 19:18:57.673
40 €

FONDSGEBUNDE LEBENSVERSICHERUNG
2013-01-07 15:58:42.792
40 €

weitere Frage Schwerbehinderung
2012-12-29 14:28:15.916
35 €



 Fragen aus dem Rechtsgebiet Rentenversicherungsrecht

möchte Rente früher bekommen
2012-01-19 19:25:54.541
20 €

Rückzahlung des KV-Beitragszuschusses vom 01.07.1998 bis 31.01.2011
2011-05-28 08:54:12.818
20 €

Auszahlung der Rentenbeiträge
2011-05-17 19:19:09.996
20 €

zuschuss für freiwillige krankenversicherung AOK
2009-08-27 14:22:24.108
20 €