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 Rückzahlung des KV-Beitragszuschusses vom 01.07.1998 bis 31.01.2011


Frage gestellt am 2011-05-28 08:54:12.818
Frage gestellt von schmitt
Rechtsgebiet Rentenversicherungsrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 76
Aufrufe der Frage 4497


Wie ist es möglich nach 13 Jahren solch eine Rückforderung zu erhalten. Die betroffene Renterin ist 81 Jahre!
Warum man nicht schon vor Jahren diese Frau aufmerksam gemacht?


  Rechtsanwalt Gunnar Becker hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2011-05-30 16:44:13.147

Sehr geehrte Frau Schmitt,

die Rückforderung des KV-Zuschusses kann so nicht nachvollziehen. Im Sozialversicherungsrecht verjähren Ansprüche nach vier Jahren.

Ob eine Rückforderung für die letzten vier Jahre berechtigt sind, kann ih ohne Prüfung der Unterlagen nicht beurteilen.

In jedem Fall sollten Sie gegen die Rückforderung und eventuell weiter vorliegende Bescheide, die einen Bezug zur Krankenversicherung haben,z.B. bei Änderunge der Krankenversicherungspflicht, Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist jeweils innerhalb von einem Monat zulässig. Sodann sollten die Bescheide inhaltlich von einem Rechtsanwalt geprüft werden.

mit freundlichen Grüßen

Gunnar Becker
Rechtsanwalt

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Gunnar Becker, Eppendorfer Weg 56, 20259 Hamburg

Anwalt für Rentenversicherungsrecht beim Anwalt-Suchservice



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