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 zuschuss für freiwillige krankenversicherung AOK


Frage gestellt am 2009-08-27 14:22:24.108
Frage gestellt von gerry
Rechtsgebiet Rentenversicherungsrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 45
Aufrufe der Frage 4063


seit 2005 bekomme ich die altersrente
zum teil aus der schweiz und zum teil aus deutschland.
auf antrag gewährte mir die deutsche rentenversicherung einen zuschuss für meine krankenkasse - aber nur für den teil den ich von der deutschen-rentenversicherung bekomme.
müsste sie nicht auch den zuschuss für meine rente aus der schweiz zahlen?
die AOK berechnet den beitrag ja nach der gesamten rente.


  Rechtsanwalt Bernhard Müller hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2009-08-27 18:59:41.86
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund Ihrer Angaben gehe ich davon aus, dass Sie mehrere Renten bekommen. Demnach dürfte § 106 Absatz 3 Satz 6 SGB VI für Sie einschlägig sein.

Dieser lautet: „Beziehen Rentner mehrere Renten, wird ein begrenzter Zuschuss von den Rentenversicherungsträgern anteilig nach dem Verhältnis der Höhen der Renten geleistet."

Dies bedeutet, dass die deutsche Rentenversicherung rechtmäßig handelt, indem sie den Zuschuss nur für die Rente zahlt, die Sie von dort bekommen.

Um einen Zuschuss zu der Rente zu erhalten, die Sie von der Schweizer Rentenversicherung bekommen, müßten Sie einen weiteren Antrag bei der Schweizer Rentenversicherung stellen, wobei ich jedoch nicht sagen kann, ob die Schweiz einen § hat, der mit dem § 106 SGB VI bei uns in Deutschland vergleichbar ist.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiter helfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen


Bernhard Müller Rechtsanwalt

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Bernhard Müller, Freiheitsweg 23, 13407 Berlin

Anwalt für Rentenversicherungsrecht beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller gerry hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung



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