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 Wohnung


Frage gestellt am 2015-07-09 11:27:13.841
Frage gestellt von Paula121112
Rechtsgebiet Scheidungsrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 98
Aufrufe der Frage 2406


Meine Frau hat am 1.7.15 die Scheidung eingereicht. Jetzt habe ich ein Schreiben von ihrem RA bekommen wonach ich bis zum 31.7.15 die gemeinsame Mietwohnung auf die wir beide eingetragen sind und ich seit mehr als 10 Jahren die Miete von meinem Lohn zahle,
zu verlassen!
Ich befinde mich zwar auf Wohnungssuche aber das ist in Steinbach-Hallenberg nicht so kurzfristig machbar!

Ist das rechtens?

Mit freundlichen Grüßen
Mike Ludwig


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2015-07-09 14:10:00.218
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Ratsuchender,


es ist durchaus möglich, dass für die Zeit der Trennung das Gericht zeitweise die Wohnung nur einem der Ehepartner zur alleinigen Nutzung zuweist.

Dieses ergibt sich aus § 1361b BGB Ehewohnung bei Getrenntleben

Dabei spielt es keine Rolle, wem die Wohnung gehört, wer Mieter ist und wer bezahlt.

Das gericht KANN trotzdem dem anderen Partner nach Abwägung aller Gesichtspunkte und nach Billigkeitserwägungen die Nutzung vorläufig Ihrer Frau zusprechen.


Wenn Sie aber schon intensiv suchen, bisher noch nichts gefunden haben, würde auf Ihren Antrag hin aber dann die Räumungsfrist angemessen zu verlängern sein.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

___________________________________
Rechtsanwälte
Thomas Bohle & Sylvia True-Bohle
Damm 2

26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
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