Zur StartseiteKontaktImpressum

Infos für Ratsuchende



So funktioniert es
Jetzt Frage stellen
Besucher Anwälte


Ratsuchende-Login



Schon mal hier gewesen?



Zum ersten Mal hier?

Jetzt registrieren

Über uns


Unser Bewertungssystem Impressum Kontakt Startseite

 Verwendung der Erbmasse zur Begleichung der Kosten bei Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt durch den Staat


Frage gestellt am 2011-03-01 11:02:30.745
Frage gestellt von klaus
Rechtsgebiet Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 47
Aufrufe der Frage 6004


Meine Mutter verfügt über ein Vermögen von etwa 120.000 €. Ich habe noch 5 Geschwister, so dass jeder künftig rund 20.000 € erben wird. Mein Bruder ist in einer geschlossen Anstalt untergebracht worden, weil er vor vielen Jahren Morddrohungen gegen Menschen des öffentlichen Lebens ausgesprochen hat. Wir befürchten, dass mein Bruder die Erbmasse von 20.000 € nach dem Tod meiner Mutter niemals erhalten wird, weil der Staat das Geld einzieht, um die laufenden Aufwendungen zu begleichen.

1) Kann der Staat den Erbbetrag meines Bruders nach dem Tod meiner Mutter einfordern?
2) Was kann man unternehmen dies ggf. zu verhindern?
3) Ist es möglich vor dem obigen Hintergrund meinen Bruder nachhaltig zu enterben, um so den Zugriff durch den Staat zu verhindern? Die Idee besteht darin, die „Erbmasse von 20.000 €“ an einem der Familie zu schenken, der dann das Geld für meinen Bruder verwaltet, ggf. anlegt bzw. nach Aufforderung das Geld nach und nach meinem Bruder zur Verfügung stellt. Geht das? Worauf ist zu achten?
Biete geben Sie stets die Rechtsgrundlage an!


  Rechtsanwalt Joachim Titz hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2011-03-02 09:32:56.252
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrter Fragesteller,
der Staat hat, wenn er den Anspruch tituliert hat, also z.B. ein Urteil besitzt, das Recht das Vermögen des Schuldners pfänden zu lassen.
Ihre Mutter als potentielle Erblasserin hat verschiedene Möglichkeiten:
1) Sie erstellt ein Testament und enterbt den Sohn. Dann hat er nur einen Anspruch auf den Pflichteil. Das ist die Hälfte des gesetztlichen Erbanspruchs, also nach Ihrer Beechnung rd. 10.000 EUR.
2)Der Pflichteil kann nur unter erschwerrten Bedigungen entzogen werden. Diese Gründe sind zusammengefaßt solche, die ein Verhalten gegen Ihre darstellen. Das ist hier wohl nicht der Fall.
3) Schenkungen an die anderen Kinder sind innerhalb von 10 Jahren anzurechnen.

In Betracht käme, dazu empfehle ich einen Notar, ein Erbverrag, indem Teile des Vermögens verkauft werde und der Kaufpreis in Form von Pflegeleistungen festgesetzt wird. Wichtig: Keine Schenkung !
4) Geld das , das Ihre Mutter zu Lebzeiten ansonsten ausgibt oder investiert, fällt natürlich darunter.

Ich hoff, Ihnen damit gedient zu haben.






zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Joachim Titz, In den Gärten 10, 53424 Remagen

Anwalt für Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller klaus hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung



 Weitere Fragen, die Joachim Titz beantwortet hat:

Einbehaltung der Katzen
2017-07-22 11:26:51.931
40 €

Sozialstunden
2016-10-03 19:33:42.893
20 €

Sozialstunden
2016-10-02 19:05:35.698
20 €

Höherer Dienst
2016-09-28 02:22:45.514
20 €

Unnormaler HT-Stromverbrauch - was tun?
2016-08-10 10:07:29.307
30 €

Utopischen Wert gemessen
2016-01-07 17:38:10.207
32 €

Befristung Arbeitsvertrag Uni-Klinikum
2015-12-18 12:19:46.266
40 €

Frage zu Teil- oder Mitschuld
2015-07-21 16:40:13.626
50 €

Feuermelder
2015-02-12 16:19:10.926
25 €

Umzug
2014-11-24 03:40:52.397
20 €



 Fragen aus dem Rechtsgebiet Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht

Krankenkassenbeiträge
2016-02-10 17:34:33.012
30 €

Krankenkassenbeiträge
2016-02-10 17:20:29.865
30 €

Krankenversicherung
2016-01-27 19:00:38.871
40 €

Existenzgründerförderung und Kündigung aus wichtigem Grund
2014-01-02 10:39:04.119
40 €

Dispokündigung
2013-11-29 15:45:50.402
45 €

Wiedereintritt in gesetzliche Krankenkasse
2013-11-25 10:36:19.054
30 €

Kann man im Krankengeldbezug und nebenberufl. Selbständigkeit unter 15 Std auch als Arbeitgeber tätig sein ?
2013-11-12 15:50:18.472
30 €

Rückforderung der ARGE
2011-11-22 19:35:09.327
20 €

Kündigung einer ges. Krankenkasse
2011-04-29 13:10:08.354
40 €

Verwendung der Erbmasse zur Begleichung der Kosten bei Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt durch den Staat
2011-03-01 11:02:30.745
20 €