Absetzung von Vermessungs- und Teilungskosten
Frage gestellt am 27.08.2012
Frage gestellt von klaus
Rechtsgebiet Steuerrecht
Gebot 35 €
PLZ Gebiet 47
Aufrufe der Frage 51204
Ausgangssituation:
2003 habe ich ein bebautes Grundstück, also ein Haus mit rund 230 qm Wohnnutzfläche und 1000 qm Grundstück erworben. Dieses Haus habe ich zu einem Mehrfamilienhaus mit 3 Wohneinheiten umgebaut. Da ich für dieses große Grundstück für dieses Haus nicht benötige, habe ich das Grundstück geteilt, und zwar so:
Grundstück 1: Haus mit 600 qm Grundstück
Grundstück 2: 400 qm Baugrundstück (ohne Aufbauten)
Von der Gemeinde habe ich ein Grundstück 3 mit 300 qm gekauft, welches an Grundstück 2 direkt angrenzt.
Die Teilung des ursprünglichen Grundstücks erfolgte durch einen Vermessungsingenieur. Nach der Teilung habe ich Grundstück 2 mit 3 vereinigt. So entsteht ein unbebautes Grundstück mit 700 qm (Grundstück 4). Auf Grundstück 4 werde ich ein Mehrfamilienhaus bauen.
Die mit der Vermessung verbundenen Kosten möchte ich als vorweggenommene Werbungskosten „Vermietung und Verpachtung“ absetzen.
Das Finanzamt hat mir im Rahmen des Einkommensteuerbescheides mitgeteilt, dass die Vermessung des unbebauten Grundstückes im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb stehen und daher nicht als Werbungskosten abzugsfähig sind.
Ich habe das ursprüngliche Grundstück vermessen lassen, weil ich die Teilungslinie für das ursprüngliche Grundstück benötigte. Das Grundstück 3 wurde neu vermessen, weil ich die Grenzsteine nicht mehr sehen konnte. Sie waren etwa 20 cm von der Erde zugeschüttet gewesen. Die Grenzsteine von Grundstück 3 existierten bereits. Eine Vermessung von Grundstück 3 wäre demnach nicht nötig gewesen.
Meine Fragen:
1) Kann eine nicht notwendige Vermessung für Grundstück 3 in Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb gebracht werden verbunden mit der Rechtsfolge, die Vermessungskosten nicht als Werbungskosten absetzen zu können?
2) Die Vermessungskosten für das ursprüngliche Grundstück machen den Löwenanteil aus. Da mir dieses bebaute Grundstück seit 2003 gehört, verstehe ich nicht, wie die Teilungskosten mit dem Grundstückserwerb in Verbindung gebracht werden können. Wie schätzen die Situation ein? Lassen sich diese Vermessungskosten steuerlich in Abzug bringen?
3) Wie wäre gegenüber dem Finanzamt zu argumentieren, um die vollständigen Vermessungskosten steuerlich in Abzug bringen zu können?
Hinweis: Bitte geben Sie stets die Rechtsgrundlage an!
Rechtsanwältin Helene-M. Filiz hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 28.08.2012
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