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 Abzugsfähige Beerdigungskosten


Frage gestellt am 2013-08-12 11:06:43.664
Frage gestellt von Tom1
Rechtsgebiet Steuerrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 35
Aufrufe der Frage 3309


Mein Steuerbescheid enthält die Erläuterung: "Abzugsfähige Beerdigungskosten liegen nur vor, soweit Aufwendungenn nicht durch Ersatzleitungen Dritter (Krankenkasse Versicherung ...) oder den Wert des Nachlasses gedeckt sind." Was bedeutet das? Bedeutet das etwa, wenn der Wert des Erbes größer als die Beerdigungskosten sind, sind letztere nicht abzugsfähig? Das FA bittet um Mitteilung "entsprechender Zahlungen". Was ist damit gemeint?

MfG
Tom1


  Rechtsanwalt Jörg Seppelt hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2013-08-12 14:34:23.446

Sehr geehrter Fragesteller,

von den tatsächlichen Bestattungskosten (Kosten des Bestatters, Grabmal, Grabstelle, "Leichenschmaus", Todesanzeigen, Danksagungen) sind die Beträge abzuziehen, die aufgrund einer von dem Erblasser abgeschlossenen Sterbegeldversicherung oder als Sterbegeld von manchen Kranken- oder Rentenversicherungen gezahlt werden . Nicht hierzu gehört aber zB. die Versicherungsleistung einer Lebensversicherung. Die um diese Beträge geminderten Kosten oder die Pauschale von 10.300 Euro kann dann von dem Wert des Erbes abgezogen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Seppelt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Jörg Seppelt, Bundesallee 82, 12161 Berlin

Anwalt für Steuerrecht beim Anwalt-Suchservice



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