Welches Finanzamt ist zuständig?
Frage gestellt am 2011-05-25 16:28:48.036
Frage gestellt von klaus
Rechtsgebiet Steuerrecht
Gebot 35 €
PLZ Gebiet 47
Aufrufe der Frage 7566
Zuständiges Finanzamt ?
Ich besitze ein 3MFH in Issum am Niederrhein, in dem ich eine Wohnung selbst nutze, sofern keine sonstigen Gründe dagegen sprechen. In dieser Wohnung lebe ich mit meiner Lebensgefährtin und dessen Sohn zusammen.
Aus privaten Gründen (die Beziehung mit meiner Freundin stand auf der Kippe) habe ich meinen ersten Wohnsitz nach Gelsenkirchen verlegt (ich durfte bei einem Freund vorübergehend einziehen). Meine Wohnung in Issum habe ich mir als zweiten Wohnsitz angemeldet gelassen.
Meinen Wohnsitz in Gelsenkirchen habe ich Anfang Dezember 2010 angemeldet. Nach dem sich die Privatlage entspannt hatte habe ich den Wohnsitz in Gelsenkirchen im April 2011 wieder abgemeldet. Seit dem ist Issum wieder mein Erstwohnsitz.
Im Mai 2011 habe ich Post vom Finanzamt Geldern erhalten. Ich entnahm dem Schreiben, das Geldern die Einkommenssteuererklärung prüfen wird und nicht Gelsenkirchen.
Meine Fragen:
1) Ist es zulässig dass nicht das Finanzamt der Stadt die Steuererklärung prüft, in der der erste Wohnsitz gemeldet war?
2) Unter welchen Umständen ist es zulässig, dass ein Finanzamt die Prüfung der Steuererklärung einem anderen Finanzamt überträgt?
3) Inwieweit kann man durchsetzten, dass das Finanzamt Gelsenkirchen die Steuererklärung zu prüfen habe?
Bitte geben Sie bei der Beantwortung der Fragen stets die Rechtsgrundlage an!
Rechtsanwalt Bernhard Müller hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 2011-05-25 17:06:13.975
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