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 Der Ex freund hat den hund angemeldet aber er lebt bei mir


Frage gestellt am 16.03.2014
Frage gestellt von kati
Rechtsgebiet Tierschutzrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 47
Aufrufe der Frage 5787


Hallo
Ich habe ein Problem und zwar mein Ex-freund hat unseren Humd angemeldet wo wir nicht mehr zusammen waren er sieht den kleinen vielleicht 2 mal in der Woche aber ich Ernähre den Hund und geh mit ihm zum Tierarzt und alles ..ich möchte ihn gerne für mich alleine haben ..haben sie da vielleicht eine idde ?
lieben Gruß kati


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 17.03.2014
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrte Ratsuchende,


die Anmeldung ist lediglich ein Indiz bei den Eigentumsverhältnissen. Entscheidend ist zunächst, wer beim Erwerb Eigentümer geworden ist. Hat der Alteigentümer (=Häufig der Verkäufer) das Eigentum nur an eine Person übertragen wollen (z.B. Ihnen den Hund mit den Worten: "Viel Spaß mit Ihrem Hund" überreicht), dann ist es unwichtig, wer den Kaufpreis gezahlt und den Hund angemeldet hat.

Ist die Eigentümsübertragung an beide erfolggt, so sind auch beide Miteigentümer des Hundes geworden.

Gibt es keine Einigung, muss das Gericht entscheiden, wer Alleineigentümer des Hundes wird. Dazu müssen Sie einen entsprechenden Feststellungsantrag beim Amtsgericht stellen.

Nach billigem Ermessen, sowie den Umständen des Einzelfalls entscheidet dann das Gericht. Dabei spielt immer eine Rolle:

-Der Hund sollte nicht aus seiner gewohnten Umgebung herausgerissen werden.
-Zeitliche Aspekte müssen berücksichtigt werden. Wer also genügend Zeit für das Tier aufbringen kann.

Häufg wird dann der Hund demjenigen zugesprochen, der entweder von zu Hause aus arbeiten kann, halbtags arbeitet oder aber auch die Möglichkeit hat, den Hund zur Arbeit mitzunehmen. Die Versorgung des Hundes ist ein wesentlicher Aspekt.

Hat das Gericht eine Feststellung getroffen, braucht man auch kein "Besuchsrecht" einzuräumen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
http://ra-bohle.blog.de/

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