Nachforderung vom Jobcenter
Frage gestellt am 2018-02-13 11:09:01.927
Frage gestellt von Robert123
Rechtsgebiet Unterhaltsrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 26
Aufrufe der Frage 1836
Guten Tag
Es liegt folgender Fall vor:
Ich habe ein Schreiben vom Jobcenter erhalten, dass ich 1400€ Unterhalt für meine Tochter nachzahlen muss.
Die Kindesmutter ist Leistungsempfängerin und war es auch die gesamte Zeit schon in der unsere Tochter auf der Welt ist.
Wir leben getrennt voneinander und haben nie zusammen gewohnt (falls das von Belang ist).
Es ist eine Aufstellung in dem Schreiben enthalten in der detailliert aufgeführt wurde welche monatlichen Beträge das Jobcenter seit nunmehr 2 Jahren ausgleicht.
Ich habe NIE zuvor ein Schreiben vom Amt erhalten, in dem ich zu einer Darlegung meines Einkommens, oder zu einer Mehrzahlung aufgefordert wurde.
Des Weiteren steht in dem Schreiben, dass die Berechnung auf Grundlage der Daten meines Arbeitgebers errechnet wurden, die dem Amt vorliegen.
Mir wurde diese Berechnung weder ausgehändigt noch habe ich jemanden berechtigt diese Daten rauszugeben.
Bin ich zu der Nachzahlung verpflichtet bzw. wie sollte ich am besten weiter verfahren?
Vielen Dank im Voraus.
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 2018-02-14 05:55:34.015
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :
Sehr geehrter Ratsuchender,
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Der Fragesteller
Robert123 hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:
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Eigene Anmerkung | Wirkt sehr kompetent und sachlich in der Beantwortung. Angenehm kurz und dadurch sehr verständlich formuliert. |
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