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 Widerruf gültig bei individuell angefertigten Sachen


Frage gestellt am 2018-01-30 10:07:20.908
Frage gestellt von Malae
Rechtsgebiet Verbraucherschutzrecht
Gebot 35 €
PLZ Gebiet 34
Aufrufe der Frage 1750


Hallo zusammen!

Im Dezember war ich auf der Suche nach einem Wollwalkanzug für meine Tochter. Ich fand eine Dame, die ihn mir nach Wunsch anfertigte.
Vorab fragte ich nach, ob sie es schnell schafft, weil ich ihn dringend benötigte.
Sie bejahte und so suchte ich Farbe aus und bezahlte. Zu dem Zeitpunkt da der Anzug bereits versendet worden sein sollte fragte ich nach und sie sagte sie fängt jetzt an. Da war eine Woche vergangen. Daraufhin sagte ich, dass ich widerrufen möchte (ein Widerrufsformular/AGB usw habe ich nie erhalten).
Sie lehnte ab und fing den abend an zu nähen und versendete ihn an mich.

Ich weiß bei Wunschanfertigung ist Widerruf eine schwierige Sache. Aber es ist absolut nicht ungewöhnlich oder gar sehr speziell. Man könnte die Farben jederzeit anderweitig verkaufen. Taupe (sieht aber eigentlich nur grau aus) mit goldenen Rehen in der Mütze. So weit ich weis muss die Dame den Widerruf akzeptieren, wenn ein anderweitiger Verkauf zumutbar ist. Oder liege ich ganz falsch?

Jedenfalls war der Anzug auch mangelhaft und viel zu groß. Ich habe ihr also den Anzug zurück gesendet und um Erstattung des Geldes gebeten. Doch leider hat sie jetzt den Anzug und mein Geld. es handelt sich um 68 Eur + 4 Eur Versand von ihr zu mir.

Herzlichen Dank vorab für Hilfe


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2018-01-30 12:30:13.501
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrte Ratsuchende


ich gehe davon aus, dass Sie nicht im Laden der Dame den Anzug bestellt haben, da dann ein Widerrufsrecht nicht in Betracht kommen würde.

Ansonsten steht Ihnen ein Widerungsrecht (und auch gewährleistungsrechte) zu, wenn noch gar nicht mit der Anfertigung begonnen worden ist.

Insoweit liegen Sie mit Ihrer Vermutung keinesfalls falsch.


Neben dem Widerruf stehen Ihnen aber auch Gewährleistungsrechte zu, wenn der Anzug mangelhaft gewesen ist.
Aber insoweit hat die Näherin ein Nachbesserungsrecht, was Sie ihr vorsorglich - neben dem Widerruf - unter Fristsetzung einräumen sollten. Nach Fristablauf hätten Sie dann (neben dem Widerruf) auch die Möglichkeit des Rücktritts vom Vertrag.

Bestehen Sie also auf den Widerruf. Machen Sie vorsorglich auch die Gewährleistungsrechte auf Nachbesserung unter Fristsetzung geltend.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2

26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
WWW: http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
Blog: https://rabohledotcom.wordpress.com/

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