Gebrauchtwagengarantie & Sachmängelhaftung
Frage gestellt am 2011-09-12 11:51:09.241
Frage gestellt von Mustang_1976
Rechtsgebiet Vertragsrecht
Gebot 35 €
PLZ Gebiet 68
Aufrufe der Frage 10533
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mir am 6.12.2010 einen gebrauchten Opel Corsa Baujahr 06/2005 bei einem Opel-Händler gekauft. Beim Kauf wurde eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen.
Nach ca. 4 Monaten begannen beim Rangieren / Einparken / Wenden ab und zu die Lenksäule bzw. die Gelenke der Lenksäule ein leises, aber nicht störendes, Knack-Geräusch von sich zu geben. Als dann Anfang / Mitte August die elektrische Servolenkung beim Rangieren kurzzeitig (ca. 15 Sekunden) ausfiel, machte ich einen Termin bei meinem freundlichen Opelhändler um die Ecke. (Bei diesem Händler habe ich das Auto NICHT gekauft, ich hatte das Auto im Internet bei einem anderen Opelhändler 300km weit entfernt gefunden und gekauft, das heisst dieser Händler um die Ecke ist NICHT der Garantiegeber.)
Dort wurde mir gesagt das man die komplette Lenksäule, an der auch die elektrische Servolenkung sitzt, ausgetauscht werden müsse. In der Gebrauchtwagengarantie ist nur das Lenkgetriebe und die Servolenkung versichert, die Lenksäule nicht.
Da diese Lenksäule beim Opel Corsa ein Komplettteil mit elektrischer Servolenkung ist, kann man nicht nur den Motor der Lenkhilfe wechseln, es geht nur komplett.
Der freundliche Opelhändler um die Ecke hat den Fall der Gebrauchtwagengarantie-Versicherung gemeldet, die hat einen Gutachter geschickt und natürlich ist in den 10 Minuten der Begutachtung die Servolenkung nicht ausgefallen, nur das Knacken der Lenksäule war deutlich zu hören. Die Versicherung hat den Fall abgelehnt und zahlt nicht.
Insgesamt ist die Servolenkung von August bis jetzt 5x kurzzeitig ausgefallen.
Jetzt meine Fragen:
1. Meines Wissens habe ich ein Jahr Sachmängelhaftung bei dem Händler der mir das Auto verkauft hat, richtig ?
2. Da die Gebrauchtwagengarantie-Versicherung den Fall ablehnt, haftet dann der Händler für den Schaden ? Oder muss ich jetzt gegen die Versicherung rechtlich vorgehen ?
3. Was soll ich jetzt als nächstes tun und wie kann ich beweisen das die Lenkhilfe ab und zu aussetzt ?
Vielen Dank für Ihre Rechtsauskunft.
Rechtsanwältin Gabriele Koch hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 2011-09-20 08:40:51.432
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