nicht eingetragenes Wohnrecht vertraglich löschen
Frage gestellt am 2015-06-21 15:14:42.807
Frage gestellt von Foggy
Rechtsgebiet Vertragsrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 49
Aufrufe der Frage 5626
Hallo,
im Jahre 1999 haben meine Frau und ich das elterliche Haus meiner Frau per notarieller Vereinbarung und entsprechender Eintragungen im Grundbuch gekauft und übernommen. Ein Teil der notariellen Vereinbarung war die Gewährung eines Wohnrechtes für meinen Schwager wie folgt: „Er erhält auf unbestimmte Zeit ein Wohnungsrecht als Dienstbarkeit gemäss § 1090ff BGB“. Das Wohnungsrecht sollte nur auf Verlangen des Schwagers ins Grundbuch eingetragen werden, was bis dato nicht erfolgt ist und auch nie gewünscht wurde. Das Wohnungsrecht ist nicht übertagbar und nicht vererbbar und wurde mit einem gewissen, monatlichen Betrag bewertet. Mein Schwager hat das Wohnungsrecht einige Jahre in Anspruch genommen. Seit ca. 4 Jahren wohnt er nun mit seiner Lebensgefährtin in einer eigenen Wohnung und nicht mehr bei uns im Haus.
Wir sind uns nun mit meinem Schwager einig, dass er künftig auf das Wohnungsrecht unentgeltlich und für immer verzichten würde.
Da das Wohnrecht nicht im Grundbuch eingetragen ist nun die Frage: Reicht für den Verzicht meines Schwagers auf das Wohnrecht eine schriftliche, vertragliche Vereinbarung zwischen meiner Frau, mir und meinem Schwager oder ist ein notarieller Vertag nötig bzw. dringend zu empfehlen? Sind gewisse Punkte / Formulierungen bei einer nicht notariellen Vereinbarung zu beachten?
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 2015-06-22 09:19:56.922
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :
Sehr geehrter Ratsuchender,
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