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 Aufhebungsvertrag


Frage gestellt am 2023-08-05 22:42:14.611
Frage gestellt von Nick
Rechtsgebiet Arbeitsrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 85
Aufrufe der Frage 1070


Ich möchte mit meinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag abschließen! Ziel 30.04.2024. Zugehörigkeit bis zur Aufhebung 5 Jahre und 8 Monate. Kündigunsfrist laut Vertrag 2 Monate. Alter zur Aufhebung 61 Jahre. Ich möchte eine Sperrfrist vermeiden.


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2023-08-07 09:16:40.407
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Ratsuchender,


da der Aufhebungsvertrag die vertragliche Kündigungsfrist einhält, gibt es insoweit keine Probleme.


Bei der von Ihnen genannten Beschäftigungsdauer beträgt auch die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB ebenso wie die vertragliche Vereinbarung zwei Monate, da Sie mehr als fünf aber noch nicht mehr als acht Jahre beschäftigt sind.

Da also die Kündigungsfrist nicht unterschritten wird, gibt es insoweit kein Problem.



Im Aufhebungsvertrag sollte aber unbedingt stehen, dass der Vertrag zur Vorbeugung einer sonst unweigerlich folgenden betrieblichen Kündigung dienen soll.

Denn unabhängig vom Einhalten der Kündigungsfrist kann eine n Sperrzeit auch dann ausgesprochen werden, wenn der Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund von sich aus den Vertrag auflöst, was auch mittels Aufhebungsvertrag eben geschehen kann.

Um das zu vermeiden, sollte dieser Satz immer aufgeführt werden, denn dann wäre es für Sie ein wichtiger Grund für den Abschluss des Aufhebungsvertrages.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
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