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 Mitteilungspflicht an Arbeitgeber


Frage gestellt am 22.07.2010
Frage gestellt von ni110
Rechtsgebiet Arbeitsrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 30
Aufrufe der Frage 1674


Ich bin Teilzeit-Angestellte bei einem Pflegedienst (noch in Probezeit) und nun ist mein Antrag auf teilweiser Erwerbsminderungsrente genehmigt. Bin ich nun verpflichtet dies meinem Arbeitgeber mitzuteilen? Die Rentenversicherung meint, dass ich es mitteilen muss, kann mir aber keinen Paragraphen dazu benennen.

  Rechtsanwalt Daniel Hesterberg hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 22.07.2010
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:

Rechtsgrundlage kann zunächst Ihr Arbeitsvertrag bzw. ein für Sie geltender Tarifvertrag oder auch eine Betriebsvereinbarung sein, auch wenn sich daraus eine solche Mitteilungspflicht nicht ausdrücklich ergeben sollte.
Jedenfalls wäre derartige Bestimmungen dahingehend auszulegen und auch im Übrigen besteht eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht, dem Arbeitgeber alles dasjenige mitzuteilen, was für das Arbeitsverhältnis von Bedeutung ist.

Eine direkte gesetzliche Anspruchsgrundlage konnte ich allerdings auf die Schnelle auch nicht finden.

Ich hoffe, Ihnen damitweitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt


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Der Fragesteller ni110 hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung



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