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 Schichtarbeit


Frage gestellt am 15.06.2010
Frage gestellt von Pepples
Rechtsgebiet Arbeitsrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 65
Aufrufe der Frage 1632


Ich bin als Angestellte seit 10 Jahren in der Firma angestellt. Davon sieben Jahre in einer 20-Stundenwoche (vier Stunden täglich von 07:00 Uhr ibs 11:15 Uhr incl. der Pausenzeit) und seit drei Jahren in einer 30-Stundenwoche (sechs Stunden täglich von 07:00 Uhr bis 13:30 Uhr incl. der Pausenzeit) Ab September soll ich alle vier Wochen meine sechs Arbeitsstunden täglich von 12:30 Uhr bis 19:00 Uhr verrichten. Kann mein Arbeitgeber dies von mir verlangen? M.f.G.

  Rechtsanwalt Daniel Hesterberg hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 15.06.2010
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:

Einseitige Verlagerungen/Veränderungen der Arbeitszeit können zulässig sein, soweit der Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder ein geltender Tarifvertrag dieses zulässt.
Ist nichts derartiges geregelt - Lage und Dauer der Arbeitszeit - so gilt das Betriebsübliche nach der Rechtsprechung.

Innerhalb einer gewissen Schwankungsbreite unterliegen Veränderungen (nicht Verlängerungen, vor denen grundsätzlich das Arbeitszeitgesetz schützt, auch Überstunden sind nicht gemeint)dem einseitigen, nach billigem Ermessen auszuübenden Direktionsrecht des Arbeitgebers (z. B. früherer Arbeitszeitbeginn, Zuteilung und/oder Versetzung in eine andere Schicht; vgl.
§ 106 Gewerbeordnung - GewO - Weisungsrecht des Arbeitgebers:

Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind).

Bezüglich einzuhaltenden Pausen gilt wiederum das Arbeitszeitgesetz.

Soweit Sie also insbesondere nicht länger arbeiten müssen, kann Ihr Arbeitgeber dieses nach meiner ersten vorläufigen Einschätzung verlangen.

Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.


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