Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit
Frage gestellt am 2009-06-04 22:59:20.892
Frage gestellt von roadrunner
Rechtsgebiet Arbeitsrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 93
Aufrufe der Frage 4886
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sachverhalt:
Ich bin seit Oktober 2005 bei einem Unternehmen angestellt und befinde mich derzeit in Elternzeit.
Ich möchte gerne einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Aber leider ist meine Arbeitsstelle etwa 100 km von meinem Wohnort entfernt und daher funktioniert dies mit Kind eher nicht.
Also möchte ich mir gerne an meinem Wohnort einen Teilzeitjob suchen.
Allerdings möchte ich natürlich meinen Anspruch auf meinen Arbeitsplatz nach der Elternzeit bei einem bisherigen Arbeitgeber nicht verlieren.
Meine Fragen:
In meinem Arbeitsvertrag ist folgende Klausel enthalten:
„Eine anderweitige, entgeltliche Tätigkeit des Arbeitnehmers bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Arbeitgebers.“
1.Muss ich nun die Erlaubnis meines bisherigen Arbeitgebers einholen, um einen anderen Teilzeitjob anzunehmen?
2.Wenn ja, was passiert, wenn ich das nicht mache? Kann mir mein bisheriger Arbeitgeber kündigen?
3.Wenn ich die Genehmigung von meinem Arbeitgeber bekomme und ich einem anderer Teilzeitbeschäftigung nachgehe, habe ich dann noch dieselben Rechte gegenüber meinem Arbeitgeber wie davor?
Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung? Und noch viel wichtiger, meinen Anspruch auf meinen Arbeitsplatz nach der Elternzeit?
4.In welchem Verhältnis stehe ich während der Elternzeit zu meinem bisherigen Arbeitgeber?
Mit freundlichem Gruß
Cornelia Lautner
Rechtsanwältin Barbara Löw hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 2009-06-05 10:20:59.935
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :
Sehr geehrtre Frau Lautner,
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