Geld verlangen für nicht wahrgenommene Termine
Frage gestellt am 2017-04-25 15:43:10.351
Frage gestellt von Alpi3177
Rechtsgebiet Versicherungsrecht
Gebot 30 €
PLZ Gebiet 22
Aufrufe der Frage 1889
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin als Versicherungsmakler tätig und habe in letzter Zeit leider mehrfach die Erfahrung machen müssen, dass die potenziellen Neukunden, die Termine einfach nicht wahrnehmen und diese auch nicht absagen und ich leider umsonst meine Zeit verschwendet habe.
Ich kenne das von den Arztpraxen, dass die für nicht wahrgenommene Termine eine Pauschale von den Patienten nehmen. Diese Methode würde ich gerne übernehmen wollen.
Unsere Vorgehensweise sieht so aus:
1. Der Kunde registriert sich im Internet über einen Versicherungsvergleich und ist damit einverstanden, dass wir uns telefonisch melden dürfen.
2. Unsere Innendienstkräfte rufen diese potenziellen Neukunden an und vereinbaren einen Termin im Büro oder beim Kunden zu Hause.
3. Kunde erhält per Post und per Mail eine Terminbestätigung.
Meine Frage:
Ich möchte sowohl in der Terminvereinbarung als auch in der Terminbestätigung einen Passus verankern, indem drin steht, falls der Kunde den Termin nicht spätestens 24 Stunden vorher absagt, dass er eine Summe X zu bezahlen hat (als Aufwandsentschädigung).
Kann man dieses tun?
Und wenn ja, wie lautet der Passus und worauf sollte man aufpassen?
Ich hoffe, ich konnte meinen Anlass gut rüber bringen.
Vielen Dank im Voraus.
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 2017-04-26 07:58:55.294
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zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle, Damm 2, 26135 Oldenburg
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Der Fragesteller
Alpi3177 hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:
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