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Frage gestellt am 2013-09-26 15:10:30.022
Frage gestellt von das11x
Rechtsgebiet Strafrecht
Gebot 50 €
PLZ Gebiet 64
Aufrufe der Frage 2601


hallo hatte am 05.06 2013 in stuttgart eine verhandlung zu der ich nicht erschinen bin statdessen bin ich noch am selben tag nach griechenland geflogen!! jetzt will ich zurück aber ich weiss auch das ich in u-haft gehe bis zur nächsten verhandlung!!!
was kann ich tun
soll ich mich stellen ich will ja die nächste verhandlung wahrnehmen
das ich bei der ersten verhandlung bin ich nicht hingegangen aus verschiedenen gründen die mich belastet haben
1.ich hatte einen strafbefehl offen ich hätte 940euro an die staatsanwaltschaft zahlen sollen ersatzweisse vollzug. davor hatte ich schon in anderen fällen über 3000 abbezahlt
nur hatte ich halt am 01.06 nicht das restliche geld
2. ich hatte an dem tag geburtstag
3.meine mutter ist am 04.06.2013 also 1nen tag vorher in griechenland ins krankenhaus geckommen wegen hertzprobleme und diabetes
all das hat mich belastet und hat dazu geführt das ich unüberlegt gehadelt habe
und abgehauen bin
was nun???
könnte mann evtl mit der richterin abkommen das ich nicht in haft gehe gegen 1000euro sicherheitsleistung???
ich meine der fall in meinen augen ist lecherlich helerei
ich hatte von nem beckannten den lap top mitgenommen weil der mir geld schuldete
den hab ich bei e-bay verkauft er wiederum hat sich selbst ins bein geschossen mit der anzeige er ist jetzt mit angeklagter weil er die sachen auf betrügerische weisse beckommen hat


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2013-09-26 15:24:24.242
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Ratsuchender,



es ist durchaus möglich und auch nicht unüblich, einen möglichen Haftbefehl außer Vollzug setzen zu lassen und sogar vielleicht ganz aufheben zu lassen.


Die von Ihnen genannten Gründe sollten zumindest nachgewiesen werden können, damit das Gericht dann die Möglichkeiten nach Antragstellung prüfen kann.



Sie sollten zunächst einen Rechtsanwalt beauftragen, damit dieser die Akteneinsicht beantragen kann.

Erst dann kann überlegt werden, ob und welche Schritte sinnvoll eingeleitet werden sollen, damit Ihre Rückkehr dann in Ihrem Sinne möglich ist.

Gerne kann das auch über unser Büro erfolgen.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php

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