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 Betrug


Frage gestellt am 2014-10-21 11:46:41.707
Frage gestellt von KerstinD
Rechtsgebiet Strafrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 91
Aufrufe der Frage 3462


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe am 01.05.2014 einen Pferdeanhänger auf Raten von Privat erworben.
Bei Abholung des Hängers habe ich in Bar die erste Ratenzahlung von 400€ geleistet.
Die weiteren Ratenzahlungen sollten Monatlich erfolgen.
Da ich im nächsten Monat leider einen Arbeitgeberwechsel hatte, konnte ich diese Rate leider nicht begleichen.

Jedoch zahlte ich sofort am 14.07 einen Betrag von 200€ der leider ein Fehlbetrag von der Sparkasse war, es sollten 400€ sein. Daraufhin habe ich gleich am 16.07 einen weiteren Betrag von 580€ Überwiesen.
Die weiteren Ratenzahlungen kamen dann Regelmäßig, einmal am 16.08 300€, am 17.09 400€ und nun die Restzahlung von 180€ am 17.10.
Nun hat mich die Dame von der ich den Pferdeanhänger erworben habe Angezeigt wegen Betrugs.
Vom Gericht habe ich eine Vorladung wegen Betrugs bekommen?!
Nun bin ich etwas sehr Ratlos.
Können Sie mir sagen, was ich hier zu erwarten habe?
Den die Polizei bei der ich Rat gesucht habe, teilte mir mit, das hier kein Betrug vorliegt, und das verfahren eingestellt werden müsste. Das ist anscheinend nicht der Fall.
Ich habe dem Gericht alle Zahlungsnachweise zur vollständigen Bezahlung des Pferdeanhängers Vorgelegt.
Dann erhielt ich die Vorladung zur Eröffnung des Hauptverfahrens.


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2014-10-21 12:15:43.417
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrte Ratsuchende,


da es ohne Akteneinsicht sehr schwer ist, den Vorgang abschließend zu beurteilen, kann nur Ihre derzeite Schilderung herangezogen werden.


Und danach liegt kein Betrug vor:


Dieses käme nur dann in Betracht, wenn Sie schon bei Abschluss des Vertrages gewusst hätten, dass Sie die vereinbarten Raten nicht werden zahlen können.

Davon kan man aber BEI Vertragsschluss (und nur dieser Zeitpunkt ist entscheidend) nicht ausgehen.

Denn Sie führen ja aus, dass Sie einen Arbeitgeberwechsel später hatten und offenbar deshalb der finanzielle Engpass geschehen ist.

Ist das so gewesen, wird man keinen Betrug unterstellen können.


Allerdings kann eine abschließende Beurteilung wirklich erst dann erfolgen, wenn man den gesamten Akteninhalt kennt.

Offenbar hat die Staatsanwaltschaft etwas anders bewertet oder es liegen dort vielleicht fehlerhafte Angaben vor. Auf jeden Fall hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben.

Das Gericht musste nun prüfen, ob die Anklage zugelassen wird. Auch das wurde wohl bejaht, wenn Sie schon eine Vorladung bekommen haben.

Offenbar werden also bei Staatsanwaltschaft und beim gericht andere Erkenntnisse vorliegen, so dass man das richtigstellen sollte.


Daher kann man nur raten, SOFORT einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der dann Akteneinsicht nehmen und die genauen Vorwürfe prüfen kann.


Kommt es gleichwohl zu einer Hauptverhandlung und werden Sie auch verurteilt, spielt es natürlich eine Rolle, dass Sie offenbar alle Raten (wenn auch verspätet) gezahlt haben, also kein Schaden entstanden ist.

Ohne entsprechende Voreintragungen wird das dann schlimmstenfalls zu einer Geldstrafe kommen (vorbehaltlich der Akteneinsicht).




Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
http://ra-bohle.blog.de/

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