Betrug
Frage gestellt am 2014-10-21 11:46:41.707
Frage gestellt von KerstinD
Rechtsgebiet Strafrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 91
Aufrufe der Frage 3462
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am 01.05.2014 einen Pferdeanhänger auf Raten von Privat erworben.
Bei Abholung des Hängers habe ich in Bar die erste Ratenzahlung von 400€ geleistet.
Die weiteren Ratenzahlungen sollten Monatlich erfolgen.
Da ich im nächsten Monat leider einen Arbeitgeberwechsel hatte, konnte ich diese Rate leider nicht begleichen.
Jedoch zahlte ich sofort am 14.07 einen Betrag von 200€ der leider ein Fehlbetrag von der Sparkasse war, es sollten 400€ sein. Daraufhin habe ich gleich am 16.07 einen weiteren Betrag von 580€ Überwiesen.
Die weiteren Ratenzahlungen kamen dann Regelmäßig, einmal am 16.08 300€, am 17.09 400€ und nun die Restzahlung von 180€ am 17.10.
Nun hat mich die Dame von der ich den Pferdeanhänger erworben habe Angezeigt wegen Betrugs.
Vom Gericht habe ich eine Vorladung wegen Betrugs bekommen?!
Nun bin ich etwas sehr Ratlos.
Können Sie mir sagen, was ich hier zu erwarten habe?
Den die Polizei bei der ich Rat gesucht habe, teilte mir mit, das hier kein Betrug vorliegt, und das verfahren eingestellt werden müsste. Das ist anscheinend nicht der Fall.
Ich habe dem Gericht alle Zahlungsnachweise zur vollständigen Bezahlung des Pferdeanhängers Vorgelegt.
Dann erhielt ich die Vorladung zur Eröffnung des Hauptverfahrens.
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 2014-10-21 12:15:43.417
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :
Sehr geehrte Ratsuchende,
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