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 Im Internet betrogen


Frage gestellt am 2013-11-25 21:54:37.513
Frage gestellt von Jonny89
Rechtsgebiet Strafrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 29
Aufrufe der Frage 2987


Guten Abend,


ich habe am Mittwoch eine gerichtliche Verhandlung.
Ich habe von August 2012-Oktober 2012 mehrmals im Internet betrogen.
Habe bei Ebay Kleinanzeigen Artikel eingestellt, dich ich auch hatte, diese jedoch nicht verschickt.
Habe dann mit dem Geld wenige Tage gearbeitet, und es den Käufern zurückgezahlt. Das heißt Schulden habe ich jetzt bei den Käufern keine mehr, jedoch den Termin am Mittwoch. Einen Anwalt zur Verteidigung kann ich mir nicht leisten, daher meine Frage:

Als Zeugen habe ich einen Herrn von der Diakonie da ich zu dem Zeitpunkt Spielsüchtig war. Außerdem habe ich diese Tat begangen da meine Eltern mir eine private Ausbildung finanziert haben, die ich dann nicht geschafft habe. Leidete also unter Selbstwertgefühlen.

Angezeigt haben mich 4 Leute. Betrogen habe ich jedoch öfters.

Wie soll ich mich am Mittwoch verhalten und welche Strafen kommen ggf. auf mich ( 24 Jahre alt, nicht vorbestraft, Vollzeitbeschäftigt) zu?
Ich habe große Angst ins Gefängnis zu kommen.

Ich bin Ihnen über eine Antwort sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen,


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2013-11-26 08:39:18.97
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Ratsuchender,


nach Ihrer Schilderung werden Sie nicht ins Gefängnis kommen.

Es wird mit einer Geldstrafe oder Bewährungsstrafe zu rechnen sein, da Sie insoweit als Ersttäter gelten.

Diese Vergünstigung wird aber sicherlich nur dieses eine Mal noch greifen können, so dass nichts weiter vorfallen darf.

Alle Rechnungen, Waren und Dienstleistungen sollten Sie daher künftig peinlich genau auch bezahlen.


Wie genau Sie sich in der Verhandlung verhalten sollen, kann ohne Kenntnis des gesamten Akteninhaltes und dem Verlauf der Verhandlung nicht seriös beantwortet werden, da es auch situationsabhängig ist.


Wichtig ist, dass Sie die Schulden zurückgezahlt haben; darauf müssen Sie hinweisen.




Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle, Damm 2, 26135 Oldenburg

Anwalt für Strafrecht beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller Jonny89 hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung Hätte nicht gedacht, dass man so schnell und so günstig, eine seriöse und kompetente Antwort bekommt. Sehr empfehlenswert...!!!



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