Zulässige Werbung für Abnehmtee
Frage gestellt am 2014-01-31 14:20:22.522
Frage gestellt von SLT
Rechtsgebiet Lebensmittelrecht
Gebot 50 €
PLZ Gebiet 22
Aufrufe der Frage 4446
Sehr geehrte/r Jurist/in,
wir möchten gerne eine unserer Teemischungen als "Abnehmtee" bewerben. Sind folgende Aussagen im Rahmen der Regelungen zum Verbot irreführender Werbung und mit Rücksicht auf die Reglungen der Health-Claims-Verordnung möglich?
- Unsere Teemischung hilft beim Abnehmen
- Unsere Teemischung ist gesundheitsfördernd
- Unsere Teemischung ist entspannungsfördernd
- Grüntee liefert viele Antioxidanzien
- Grüntee wirkt durch seine Bitterstoffe leicht appetitzügelnd
- Matétee kurbelt den Stoffwechsel an und macht wach
- Pu-Erh Tee hat eine entschlackende Wirkung
- Ingwer und Zitronengras bringen den Kreislauf in Schwung
- Chili, Rosa Pfeffer und Nelken kurbeln den Stoffwechsel an
Wenn nicht, könnte man die Aussagen umformen, so daß die Teemischung zu Abnehmzwecken beworben werden kann?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Anna M.
Rechtsanwältin hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 2014-02-27 16:56:36.41
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