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 Unterhalt


Frage gestellt am 2019-05-28 10:07:36.05
Frage gestellt von MircoBre
Rechtsgebiet Familienrecht
Gebot 30 €
PLZ Gebiet 30
Aufrufe der Frage 3059


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich würde gern Unterhalt von meinen Eltern beziehen und wollte mich informieren was es da für Möglichkeiten für mich gibt.

Vielen Dank im Vorraus

Mit freundlichen Grüßen

Mirco Breselge


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2019-05-28 19:59:12.382
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Ratsuchender,


Verwandte in gerader Linie (also Eltern – Kind, aber auch umgekehrt Kind – Eltern) sind einander zu Unterhalt verpflichtet, wenn der Unterhaltsberechtigte (in diesem Falle Sie) unverschuldet nicht in der Lage ist, selbst für seinen Unterhalt aufzukommen.



Insoweit wird zwischen minderjährigen und volljährigen Kindern unterschieden, wobei auch die Frage der Tätigkeit (Schule, Ausbildung, Studium) eine Rolle spielt.



Wichtig ist auch, dass die Unterhaltsverpflichteten (in diesem Fall die Eltern) leistungsfähig sind, also finanziell den Unterhalt tragen können.



Dabei spielt nun das Einkommen eine Rolle; danach wird dann der zu zahlende Betrag über die sogenannte Düsseldorfer Tabelle errechnet. Mögliches eigenes Einkommen von Ihnen wird dann anteilig oder ganz (je nach der genauen persönlichen Situation) auf den Unterhaltsbetrag angerechnet; gleiches gilt für das Kindergeld.


Wichtig ist aber zunächst die Darlegung Ihrer Situation, aus der sich die Bedürftigkeit ergeben muss.


Liegt das vor, können Sie Ihre Eltern zur Zahlung des Unterhaltes auffordern und bei Nichtzahlung dann über das Familiengericht ein Verfahren einleiten.



Für das außergerichtliche Verfahren besteht ggfs. die Möglichkeit, dass Sie Beratungshilfe für die anwaltliche Hilfe bekommen können. Ich verweise auf:


https://rabohledotcom.wordpress.com/2015/10/12/beratungshilfe/



Das wäre zu prüfen; für das gerichtliche Verfahren gibt es dann möglicherweise Verfahrenskostenhilfe. Auch das müsste geprüft werden.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle
-----------------------
Rechtsanwälte
Thomas Bohle & Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
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