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 KFZ von Privat verkauft. Probleme mit dem Käufer.


Frage gestellt am 2010-08-24 08:33:07.848
Frage gestellt von alem
Rechtsgebiet Handelsrecht
Gebot 25 €
PLZ Gebiet 63
Aufrufe der Frage 4725


Guten Tag!

Frage: Ich habe ein Auto von privat verkauft. Beim Heimfahrt hat der Käufer ein Problem mit dem Steuergerät festgestellt (beim Probefahrt war aber alles O.K. gewesen). Danach hat der Käufer das Auto in einer Werkstatt prüfen lassen und die haben festgestellt, dass das Steuergerät in einer anderer Werkstatt schon überprüft worden war ("an den Klemmen des Steuergeräts sind Prüfspuren zu sehen"). Der Käufer geht davon aus, das der Fehler mir bekannt war und ich das verschwiegen habe. Jetzt fordert sein Anwalt die Reparaturkosten von mir. Hat er Recht?
Mit dem Auto bin ich maximal 20 km. gefahren (hab das Auto günstig gekauft, dann habe ich mich aber entschieden dass ich das Auto doch nicht brauche) und vom angeblich defekten Steuergerät habe ich nichts gewusst. Hab den Fahrzeug auf meinen Namen auch nicht angemeldet.
Hier ist Auszug aus dem Kaufvertrag, den der Käufer unterschrieben hat:" Ausschluss der Sachmängelhaftung: Der Verkauf des Kraftfahrzeuges erfolgt unter Ausschluss der Sachmängelhaftung, sofernder Verkäufer nicht eine Garantie oder eine anders lautende Erklärung abgibt. Unberührt von diesem Ausschluss der Sachmängelhaftung bleibt die Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln sowie die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit."

Vielen Dank im Voraus,
Alexander L.


  Rechtsanwalt Bernhard Müller hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2010-08-24 11:59:51.704
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrter Fragesteller,

wenn Sie arglistig verschwiegen hätten, dass das Steuergerät
kaputt ist, dann müßten Sie dem Käufer die Reparaturkosten erstatten. Denn dies wäre vorsätzliches Handeln.

Der Käufer muss beweisen, dass Ihnen dieser Fehler bekannt war.

Wenn ihm dies nicht gelingt, brauchen Sie auch die Reparaturkosten nicht ersetzen.

Allerdings könnte der schnelle Weiterverkauf nach nur 20 km ein Indiz dafür sein, dass Ihnen der Mangel bekannt war.

In einem Prozess sollten Sie eine glaubhafte Begründung dafür haben, dass Sie erst ein Auto kaufen und dann schon nach wenigen km merken, dass Sie es nicht brauchen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiter helfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen


Bernhard Müller Rechtsanwalt

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Bernhard Müller, Freiheitsweg 23, 13407 Berlin

Anwalt für Handelsrecht beim Anwalt-Suchservice



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