Installateur im Reisegewerbe
Frage gestellt am 02.08.2010
Frage gestellt von cooperraser
Rechtsgebiet Handwerksrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 12
Aufrufe der Frage 1312
Hallo,
ich möchte über meine Reisegewerbekarte meinen erlernten Beruf des Gas-Wasser-Installateurs(Gesellenbrief) ausüben.
Laut IHK-Merkblätter ist dieses auch erlaubt, sowie auch vom Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 27.09.2000 (Az.: 1 BvR 2176/98).
Angedacht ist, das ich zu Privatpersonen sowie zu kleinen Gas-Wasser-Firmen gehe und um Arbeit frage, ohne Werkstatt und Anlaufpunkt für Kunden,
bei einem Anruf bei der Rechtsabteilung der IHK sagte mir die Anwältin das ich diese nicht machen dürfe da ich wenn ich bei kleinen Firmen um arbeit frage als arbeitssuchend gelte und Kunden nur Privatpersonen seien??? Natürlich suche und bitte ich um Arbeit. Eine genaue Definition eines Kunden habe ich bis heute nicht finden können.
Es geht mir nur darum, wenn ich für eine andere Firma oder bei Privatpersonen tätig werde und Rohrleitung verlege, das dieses nicht als Schwarzarbeit ausgelegt wird. Da sind mir die Bußgelder und Strafen einfach zu Hoch.
ich bedanke mich
mfg
Rechtsanwalt Joachim Titz hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 03.08.2010
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