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 Gruppenhaftung, Bespitzelung, Denunziation


Frage gestellt am 15.03.2011
Frage gestellt von Sinaasaapje
Rechtsgebiet Strafrecht
Gebot 25 €
PLZ Gebiet 33
Aufrufe der Frage 1314


Gibt es im rechtsstaatlichen Strafrecht das Institut der Gruppenhaftung bzw. -bestrafung, z.B. zwecks Förderung von Bespitzelung und / oder Denunziation? Falls nicht, wo gibt / gab es das?

  Rechtsanwalt Bernhard Müller hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 15.03.2011
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrter Fragesteller,

im deutschen Strafrecht ist jeder grundsätzlich nur für das Verantwortlich, was er selber macht. Ausnahmen hiervon sind § 129 StGB Bildung krimineller Vereinigungen und § 129a StGB Bildung terroristischer Vereinigungen.
Bestrafung zur Förderung der Denunziation gibt es im § 138 StGB Nichtanzeige geplanter Straftaten und im Betäubungsmittelgesetz. Dort bekommen Täter niedrigere Strafen, wenn sie dazu beitragen, dass Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgeklärt werden also ihre Komplizen verraten.
Zudem kann auch sonst jeder mit einer milderen Bestrafung rechnen, der ein Geständnis ablegt und dabei Komplizen verrät. Bis zum 31.12.1999 gab es auch noch die Kronzeugenregelung.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller Rechtsanwalt


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