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 Hund mit Pfefferspray angegriffen


Frage gestellt am 2011-06-19 23:39:53.116
Frage gestellt von steffi
Rechtsgebiet Tierschutzrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 97
Aufrufe der Frage 7335


Hallo, wir waren heute mit unserem Hund spazieren. Es kam uns ein Spaziergänger entgegen und ich habe den Hund "bei Fuß" gehen lassen. Da er gut erzogen ist, sah ich auch keine Veranlassung den Hund an die Leine zu nehmen. Der Fußgänger kam bis zu uns und hat sich plötzlich total aufgeregt und den Hund mit Pfefferspray angegriffen. Der Hund hat ihn nicht bedroht oder gebellt oder geknurrt. Er gehört auch nicht zu einer der Rassen, vor denen viele Menschen Angst haben. Es ist einfach ein Familienhund. In unserem Ort herrscht Leinenpflicht, die wir natürlich verletzt haben. Aber darf deshalb unser Hund ohne, dass er etwas getan hat mit Pfeffersprach besprüht werden? Der Hund hatte Reizungen in den Augen und wir konnten dieses Zeug auch nur schlecht auswaschen.
Ich bin zu tiefst entsetzt und weiß nicht was ich tun soll.
Vielen Dank
Steffi


  Rechtsanwalt Bernhard Müller hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2011-06-20 07:44:15.84
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihr Verstoß gegen den Leinenzwang ist eine Ordnungswidrigkeit. Hier droht Ihnen nur ein Bußgeld. Dies rechtfertigt jedoch nicht das Verhalten des „Spaziergängers". Dieser „Spaziergänger" ist ein gewöhnlicher Krimineller.

Er hat sich gleichzeitig also in Tateinheit (§ 52 StGB) wegen Tierquälerei § 17 Nr. 2 TierschG und Sachbeschädigung § 303 StGB strafbar gemacht. (Die Körperverletzung zum Nachteil eines Tieres wird nach den Gesetzen dieses Staates nicht als Körperverletzung sondern nur als Sachbeschädigung bewertet, weil Tiere nach § 90a Satz 2 BGB „wie Sachen" behandelt werden.)

Auf jeden Fall sollten Sie Strafantrag gegen diesen Kriminellen stellen. Dies können Sie auf jeder Polizeidienststelle und bei der Staatsanwaltschaft tun. Wenn Ihnen nicht bekannt ist, wer der Täter ist, dann stellen Sie den Strafantrag gegen Unbekannt.

Sinnvoll wäre gewesen, die vom Pfefferspray hervorgerufenen Verletzungen von einem Tierarzt dokumentieren zu lassen, um Beweise zu haben. Eventuell kann der Tierarzt die Reizungen auch heute noch feststellen und behandeln. Dann sollten Sie zuerst den Tierarzt aufsuchen und danach mit dem ärztlichen Attest zur Polizei, um den Strafantrag zu stellen.
Wenn der Täter verurteilt wird, muss er Ihnen auch die Kosten für den Tierarzt ersetzen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort helfen konnte und wünsche Ihrem Hund, dass die Reizungen schnell zurückgehen und er nicht allzusehr unter dem feigen Anschlag leiden muss.

Mit freundlichen Grüßen


Bernhard Müller Rechtsanwalt

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Bernhard Müller, Freiheitsweg 23, 13407 Berlin

Anwalt für Tierschutzrecht beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller steffi hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung



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