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 vertragsrecht


Frage gestellt am 2014-01-26 17:36:28.934
Frage gestellt von bluebulli
Rechtsgebiet Agrarrecht
Gebot 25 €
PLZ Gebiet 21
Aufrufe der Frage 2170


wir haben am 4.11.2014 einen welpen an einen herrn verkauft(Ohne ahnentafel). im vertrag war aufgeführt mutter (lebt bei uns) bullmastiff. bei vater zeile ausgelassen(lebt nicht bei uns)er ist eine antikdogge. nun hat uns der käufer ein einschreiben geschickt wo er sich beklagte das wir ihn betrogen hätten da sein hund ein mischling ist, was er wußte. er meinte er wollte mit dem hund züchten was nun nicht möglich ist. er sagte im schreiben was nun passiert liegt an uns. entweder zahlen wir ihm 5000euro schadensersatz für entgangene hundewürfe,oder erwürde strafanzeige stellen und 16800 fordern. da er meint er hätte 3 würfe nicht machen können also a 7 welpen zum preis von 800.er wüßte genau worauf er sich einließ. er hat die mutter bei uns gesehen und vom vater hat er ein bild geschickt bekommen. wir fühlen uns nun echt erpresst


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2014-01-27 08:20:00.067
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Ratsu8chender,


sofern Sie m Vertrag nicht eine besondere Eigenschaft zugesichert haben, kann Ihnen nichts passieren. Da es dann an einer Zuscherung fehlen würde, gibt es dann auch keine Gewährleistunngsansprüche.

Das Motiv des Käufers, mit dem Welpen züchten zu wollen, wäre ein unbeachtlicher, sogenannter Motivirrtum des Käufers, für den Sie nicht einzustehen haben.

Sie sollten daher den Vertrag (lassen) und seinen genauen Wortlaut prüfen lassen, da dieser Wortlaut dann entscheidend sein kann.

Bis dahin sollten Sie auf die Ansprüche gar nicht reagieren.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
http://ra-bohle.blog.de/

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