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 falsche anschuldigung


Frage gestellt am 2010-08-02 15:03:08.862
Frage gestellt von lisa
Rechtsgebiet Mediation
Gebot 45 €
PLZ Gebiet 77
Aufrufe der Frage 2427


ich komme aus österreich.und habe eine frage zu einer komplizierten geschichte.mein lebensgefährte und ich arbeiteten bei einer taxifirma deren chef für verursachten schaden egal ob wildschaden oder sonstiges geld von der versicherung und vom fahrer kassiert hat.als meinem freund einen wildschaden hatte,wobei polizei vorort war und zeugen bestätigen konnten ,das er keinesfalls zu schnell war ,sollte er den schaden zahlen(obwohl versicherung zahlte)er weigerte sich die 7500 euro zu zahlen und wurde gekündigt.jetzt versucht der ex-chef alles um ihm zu schaden oder anderweitig ans geld zu kommen.er bezahlt eine frau die unter akuter geldnot steht,zu sagen mein freund hätte sich diese summe geliehen von ihr.sie terrorisiert uns mit anrufen und sms,sie möchte ihr geld haben.das er sich niemals von ihr geliehen hatte.welche schritte können wir unternehmen um ändlich ruhe zu haben.da wir uns jetzt selbständig gemacht haben im taxigewerbe.wird das ganze immer schlimmer.und jedes mal wenn sie sich meldet bei uns ist der ex-chef nicht weit von ihr.wir sind schon sehr verzweifelt.lg


  Rechtsanwalt Bernhard Müller hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2010-08-05 07:01:39.148
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrte Fragestellerin,

Sie können durch einen Anwalt vor dem Landgericht negative Feststellungsklage einreichen.

Es wird beantragt, festzustellen, dass der Kläger (Ihr Freund) der Beklagten (bezahlte Frau) keine 7.500 Euro schuldet.
Bei diesem Streitwert würde der Prozess 2.997 (498 + 2 * 1.249,50) Euro kosten. Diese müßte die Frau bezahlen. Da der Ex Chef der Frau nicht so viel zahlen wird, könnte es abschreckend auf die Frau wirken, wenn Sie ihr vorrechnen, wie teuer ein Prozess für diese wäre und dabei auch gleich erwähnen, dass Sie ihr anschließend die Eidesstattliche Versicherung (Offenbarungseid) abnehmen lassen, wenn sie nicht zahlen kann.
Problem Sie müßten 498 Euro Gerichtskosten und 1.249,50 Euro für den eigenen Anwalt auslegen, wenn Sie die Klage tatsächlich einreichen. Diese müßte Ihnen die Frau später zwar ersetzen, ob Sie bei der Geldnot dieser Frau aber auch erfolgreich vollstrecken können, ist ungewiß.

Sie könnten auch eine Unterlassungsklage gegen die Frau einreichen.
Antrag: Der Beklagten wird es bei Vermeidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung untersagt, den Kläger anzurufen, ihm zu schreiben oder in sonstiger Weise Kontakt zu ihm aufzunehmen.

Eine weitere Möglichkeit ist Strafantrag wegen versuchter Nötigung gegen den Ex Chef und die Frau zu stellen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort helfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen


Bernhard Müller Rechtsanwalt

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Bernhard Müller, Freiheitsweg 23, 13407 Berlin

Anwalt für Mediation beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller lisa hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung



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