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 Krankenkasse verweigert Zahlung von Krankengeld


Frage gestellt am 2017-05-15 10:44:47.028
Frage gestellt von kelly130-7
Rechtsgebiet Sozialrecht
Gebot 35 €
PLZ Gebiet 34
Aufrufe der Frage 4267


Sehr geehrte Damen und Herren,
am 30.04.17 hat mein befristetes Arbeitsverhältnis geendet. Am 25.04.17 wurde ich jedoch von meinem Arzt zunächst bis 09.05.17 krank geschrieben. Weitere AU bis 21.05.17
Die AU habe ich der IKK Südwest eingereicht. Diese schrieb zurück, dass meine AU zum 09.05.17 endet und ich mich bei der Agentur für Arbeit melden soll. Die Agentur für Arbeit hatte mich aber im Vorfeld an meine Krankenkasse verweisen. Die weitere AU bis 21.05.17 wird ebenfalls nicht akzeptiert, da der MDK meine AU abgelehnt habe. Ich habe aber bisher keinen Termin beim MDK gehabt, noch hat mich ein anderer Arzt untersucht. Die Agentur für Arbeit hat mir erklärt solange ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe also krankgeschrieben bin, ist meine Krankenkasse zuständig. Wer hat recht was soll ich machen? Ich habe zunächst schriftlich Widerspruch gegen den Bescheid der Krankenkasse eingelegt. Muss die Krankenkasse Krankengeld zahlen??


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2017-05-16 12:22:00.327
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :


Sehr geehrter Ratsuchender,

Sie müssen sich mit der Krankenkasse auseinandersetzen.

Die hat die Zahlung des Krankengeldes eingestellt und Sie haben zutreffend dagegen Widerspruch eingelegt.

Dann aber muss die Krankenkasse zunächst die Zahlungen weiter leisten.

Ihr Widerspruch hat gem. § 68a SGG aufschiebende Wirkung.

Fordern Sie daher die Krankenkasse zur Weiterzahlung auf. Zahlt diese nicht, muss bei dem zuständigen Sozialgericht im Eilverfahren ein Antrag auf Feststellung der Weiterzahlung bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens gestellt werden.

Sie sollten Ihre Arzt um einn ausführlichen Bericht bitten, mit dem Sie dann auch die weitere AU darlegen können.

Wenn die Krankenkasse die Weiterzahlung auch dann ablehnt, wird nur der Klageweg bleiben.

Es ist aber tatsächlich so, dass Sie auch keine ALG-Leistungen erhalten, solange Sie noch krankgeschrieben sind.

Derzeit ist aber Ihr Ansprechpartner die Krankenkasse.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
WWW: http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
Blog: https://rabohledotcom.wordpress.com/

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