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 Auto/Fahrradunfall


Frage gestellt am 2012-11-14 15:27:53.151
Frage gestellt von calle
Rechtsgebiet Verkehrsunfallrecht
Gebot 30 €
PLZ Gebiet 67
Aufrufe der Frage 4803


Folgendes ist passiert: Ich bin mit dem Fahrrad auf einem Fahrradweg, der sich am Rande einer Autoverkehrsstrasse befindet, gefahren. Die Strasse inklusive Fahrradweg mündet in einen Verkehrskreisel. Ich bin in den Verkehrskreisel eingebogen. Ein Auto im Kreisel war nicht in Sicht. Bereits im Kreisel näherte sich dann von hinten ein Auto,wollte mich überholen, um die nächste Ausfahrt aus dem Kreisel zu nehmen. Beim Überholen streifte es mich, so dass ich vom Fahrrad gefallen bin. Ich brach mir einen Lendenwirbel und kam sofort ins Krankenhaus. Sachschaden ist auch vorhanden, mein Fahrrad hatte nur ein paar Kratzer abbekommen, aber meine Brille war kaputt.
Die Versicherung des Autofahres will nicht zahlen, behauptet ich sei aufgrund meiner Fahrweise Schuld am Unfall. Zeugen vom Unfall gibt es keine.
Ich will Schadenersatz und Schmerzensgeld vom Autofahrer, bzw. seiner Versicherung. Habe ich eine Chance? Was soll ich tun?


  Rechtsanwältin Helene-M. Filiz hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2012-11-17 18:44:23.999
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Fragesteller,

vorbehaltlich dessen, dass dieses Forum nur einer erste Einschätzung der Rechtslage aufgrund Ihrer Angaben zu dienen vermag, erlaube ich mir, Ihre Frage wie folgt zu beantworten.

1.
Die konkreten Erfolgsaussichten lassen sich nur aufgrund einer eingehenden Sachverhaltsaufklärung genau beurteilen.
Gerade deswegen wird es in Ihrem Fall kaum vermeidbar sein, einen Anwalt vor Ort mit der rechtlichen Interessenwahrnehmung zu beauftragen.

2.
Im ersten Schritt ist aussergerichtlich - im Hinblick auf die Argumentation der gegnerischen Versicherung - nochmals unter Darlegung des Umstandes, dass Sie keinerlei Verschulden an dem Unfall trifft (genaue Schilderung des Geschehens, Ihres ordnungsgemäßen Verkehrsverhaltens etc.) eine Einigung zu versuchen. Dies können Sie selbstverständlich gleichfalls zunächst selbst versuchen.


3.

Weiterhin ist aussergerichtlich ggf. ein Versicherungsombudsmann bzw. eine Schlichtungsstelle anzurufen. Diesbezüglich sollten Sie recherchieren, ob dies bei der Haftpflichtversicherung der Gegenseite überhaupt vorgesehen ist.

4.
Ob alsdann - wenn all dies gescheitert ist - der Rechtsweg beschritten werden soll, hängt u.a. auch von den Kostenrisiken ab. Daher sollten Sie im ersten Schritt prüfen, ob Sie eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung haben und versuchen dort eine Deckungszusage einzuholen. Denn für den Fall, dass Sie mit Ihrem Klagebegehren nicht oder nicht in voller Höhe durchdringen sollten, haben Sie quotal auch die Kosten der Gegenseite zu übernehmen.

5.
Grundsätzlich besteht selbstverständlich ein Schadensersatzanspruch nach Magßgabe der § 823 ff. auf Schadensersatz für den Fall einer rechtswidrigen Körperverletzung. Der Schadensersatzanspruch umfasst gem. § 847 BGB selbstredend auch einen Schmerzensgeldanspruch, der hingegen nach deutschem Recht der Höhe nach nicht sehr üppig ist. Einschlägige Schmerzensgeldtabellen können Anhaltspunkte für den realistischer Weise geltend zu machenden Schmerzensgeldanspruch geben.

Allerdings sind Sie als Kläger für sämtliche Voraussetzungen des Schadensersatzanspruches darlegungs- und beweispflichtig. D.h. Sie müssten die rechswidrige Rechtsverletzung, das Fehlverhalten des Unfallgegners, die haftungsbegründende und haftungsausfüllende Kausalität, Schaden und Höhe des Schadens darzulegen und zu beweisen.

Da Sie unmittelbar nach dem Unfall in's Krankenhaus gekommen sind, müsste es zumindest einen Unfallbericht und eine Dokumentation des Krankenbildes geben. Allerdings müsste genau geprüft werden, wie es genau zu dem Unfall gekommen ist. Möglicherweise lässt die Art der Körperverletzungen Rückschlüsse auf den Unfallverlauf zu. All diese Details wird man hingegen erst nach einem ausführlichen Beratunggespräch, welches auch die Durchsicht der bereits vorliegenden Schriftverkehrs zu beinhalten haben wird, genauer beurteilen können.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben im ersten Schritt geholfen haben zu können und wünsche Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

H. Filiz

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Helene-M. Filiz, Voelckerstraße 11, 60322 Frankfurt am Main

Anwalt für Verkehrsunfallrecht beim Anwalt-Suchservice



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